Corona Infektionsschutzmaßnahmen
Berlinspezifische Corona-Regelungen seit 13. Februar 2023 außer Kraft
Mit Ablauf des 12. Februar 2023 ist die zweite SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung in Berlin außer Kraft getreten. Hier finden Sie eine Kurzübersicht über die aktuellen Regeln.
Bis zum Ablauf des 7. April 2023 gelten bundesweit aufgrund des
Infektionsschutzgesetzes folgende Maßnahmen:
- Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen
- Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Außerdem verlangt die
Coronavirus-Einreiseverordnung bei Einreisen aus bestimmten Gebieten weiterhin einen aktuellen negativen Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist. Nähere Informationen zu Risikogebieten veröffentlicht das
Robert Koch Institut.
Weitere Informationen des Berliner Senats zum Coronavirus (Covid-19) finden Sie
hier.