Corona Infektionsschutzmaßnahmen

Berlinspezifische Corona-Regelungen seit 13. Februar 2023 außer Kraft

Mit Ablauf des 12. Februar 2023 ist die zweite SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung in Berlin außer Kraft getreten. Hier finden Sie eine Kurzübersicht über die aktuellen Regeln.
Bis zum Ablauf des 7. April 2023 gelten bundesweit aufgrund des Infektionsschutzgesetzes folgende Maßnahmen:
  • Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen
  • Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Außerdem verlangt die  Coronavirus-Einreiseverordnung bei Einreisen aus bestimmten Gebieten weiterhin einen aktuellen negativen Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist. Nähere Informationen zu Risikogebieten veröffentlicht das Robert Koch Institut.
Weitere Informationen des Berliner Senats zum Coronavirus (Covid-19) finden Sie hier.