Politische Positionen

Steuern: Potentiale zur Verbesserung der Liquidität und Entlastungen der Unternehmen nutzen

Berlin braucht…

ein passgenaues Steuerpaket zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, das folgende Maßnahmen beinhaltet: Berliner Finanzverwaltung sollte auf Landesebene auf Liquiditätsengpässe der Berliner Unternehmen unbürokratisch und angemessen reagieren und sich auf Bundesebene dafür einsetzen, den Verlustrücktrag (Wegfall der Begrenzung auf 1 Mio. Euro in Jahre 2017-2019) und Verlustvortrag zu erweitern, über den angekündigten pauschalen Verlustrücktrag in Höhe von max. 15 % hinaus. Da KMU mit deutlich höheren Verlusten rechnen, sollte ggf. auch über die Bildung einer sog. Corona-Rücklage, die für das Jahr 2019 das Steuerergebnis mindert, in Erwägung gezogen werden. Zudem sollte die Frist zur Nachrüstung der Registrierkassen (derzeit 30. September 2020) verschoben werden, der Solidaritätszuschlag abgebaut, die Anhebung der GWG-Grenze von 800 Euro auf 1.000 Euro gehoben und die Einführung der degressiven Afa forciert werden. 
Die Besteuerung hat unmittelbaren Einfluss auf die Unternehmensliquidität und die Innovations- und Investitionskraft der Unternehmen. Die in der aktuellen Krise von den Finanzämtern gewährten Steuerstundungen und Anpassungen von Steuervorauszahlungen sind wichtig, reichen aber nicht aus. Die aktuelle Krise zeigt, dass es den Unternehmen trotz der vorhergehenden Aufschwungsphase auch wegen hoher Abgaben- und Steuerlast nicht gelang, ausreichende Finanzpolster zu bilden.