Standortpolitik

Toilettenpflicht in Supermärkten - Neue Bauordnung schränkt Berliner Einzelhandel ein

Die am 9. Juni 2016 beschlossene Neufassung der Berliner Bauordnung hat eine Toilettenpflicht bei Einzelhandelseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche von > 400 qm neu eingeführt. Ursprünglich waren sogar 300 qm als Bemessungsgrenze vorgehen. Auf Drängen der IHK Berlin wurde die Grenze hochgesetzt. Aber auch 400 qm gehen aus Sicht der IHK Berlin weit über das für die Zielerreichung notwendige Maß hinaus. Nach der vorheriger Fassung der Bauordnung galt eine „kann-Bestimmung“ zum Einbau von Toiletten bei Einzelhandelsgeschäften ab 800 m2 Verkaufsfläche. Es lag im Ermessensspielraum der Bezirke, ob eine Verpflichtung ausgesprochen wurde.
Für den überwiegenden Teils der Berliner Einzelhandelslandschaft ergeben sich durch die Neuregelung unverhältnismäßig hohe Belastung. Kompakte Innenstadtlagen sind durch die fehlenden räumlichen Erweiterungsmöglichkeiten zusätzlich benachteiligt und müssen unter Umständen sogar Verkaufsflächenverluste hinnehmen. Für die IHK Berlin ist die Regelung zur Toilettenpflicht noch nicht zufriedenstellend geklärt: Abhilfe könnte schaffen, die Verpflichtung auf Neubauten ab 800qm-Verkaufsfläche zu beschränken. Zudem sind Ausnahme zu erteilen, dass in den zentralen Versorgungsbereichen Toilettenanlagen gemeinschaftlich errichtet und betrieben werden können, wie es auch bei Shoppingcentern möglich ist.