Politische Positionen

Arbeitsmarkt: Beschäftigung sichern, in Zukunft investieren

Berlin braucht…

Kurzfristig: eine rasche, unbürokratische Erstattung des Kurzarbeitergeldes und einen unkomplizierten Zugang zur Grundsicherung für Soloselbständige.
Mittelfristig: Maßnahmen zur Unterstützung des Beschäftigungsaufbaus
Langfristig: Investitionen in zukunftsfeste Beschäftigung. Hierfür müssen Transformationswege mit zielsicherer Requalifizierung aufgezeigt werden. 

Kurzfristig gilt: 

Soloselbständige und Menschen ohne deutschen Pass dürfen nicht Corona-Verlierer werden!

Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen belegen enorme Zugänge in die soziale Grundsicherung von (Solo-)Selbständigen. Ebenso weisen Menschen ohne deutschen Pass einen höheren prozentualen Anstieg bei den Neuzugängen in Arbeitslosigkeit auf. Beide Gruppen gilt es jetzt passgenau zu unterstützen. Für Selbständige bedarf es realistischer Überbrückungshilfen, die Einzel- und Kleinunternehmer vor der Überschuldung bewahren. Um die Situation für Migranten zu verbessern, benötigt Berlin eine Intensivierung der „aufsuchenden“ Bereitstellung von Informationen in den sozialen Medien und die Einbindung der migrantischen Communities vor Ort. Insbesondere Beratungs- und Förderungsangebote der Bundesagentur für Arbeit müssen dieser Gruppe stärker bekannt gemacht werden.

Mittelfristig gilt:

Trotz Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit: Betrieben Einstellungen ermöglichen!   

Dafür sollten bei Neueinstellungen temporär die Sozialbeiträge erlassen werden (z.B. bis Jahresende oder für die ersten sechs Monate), Bestimmungen zur Arbeitnehmerüberlassung gelockert werden sowie das Vorbefristungsverbot ausgesetzt werden. Auch ein Verbot sachgrundloser Befristung würde die flexible Personalplanung der Betriebe derzeit stark einschränken und die Erholung auf dem Arbeitsmarkt behindern. Es gilt: Arbeit statt Arbeitslosigkeit fördern!

Übergang in Arbeitslosigkeit durch Vermittlungsoffensive verhindern!

Zunächst ist das Kerngeschäft der Vermittlung zu stärken. Dafür muss der Dialog mit besonders betroffenen Branchen Priorität haben. Aber: Die Sicherung vorhandener Beschäftigung darf darunter nicht leiden. Vermittlung darf nicht zulasten der zügigen Bearbeitung von Kurzarbeits- und Insolvenzfällen gehen. Optimierte Prozesse und ausreichend Personal und Ressourcen in den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern – auch durch Amtshilfe – sind sicherzustellen. In der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollten die Berliner Jobcenter Wege finden, sich stärker von physischer Präsenz zu lösen.

Verfestigung von Arbeitslosigkeit durch Qualifizierungsoffensive bekämpfen!

Es bedarf keiner neuen Arbeitsmarktinstrumente, sondern einer effizienten Nutzung der Vorhandenen, um Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Bei der Diskussion um Qualität und Erfolg von Weiterbildungsmaßnahmen ist der langfristige Verbleib der Teilnehmer zu messen. Ein längerfristiger Bezug von Kurzarbeitergeld muss in Kombination mit entsprechender Weiterqualifizierung der Beschäftigten erfolgen können. Entscheidend ist, ob die Maßnahme zur Festigung der Position des Teilnehmers am Arbeitsmarkt beiträgt. Entsprechende Hemmnisse und Problemstellen für Unternehmen, die Beschäftigte in Kurzarbeit weiterbilden wollen, sind zu identifizieren und zu beseitigen.

Langfristig gilt:

Jetzt Strukturwandel und Digitalisierungsschub gestalten!

Qualität und Passgenauigkeit von Weiterqualifizierung muss am Bedarf der Wirtschaft erfolgen. Langfristig gilt es, in zukunftsfeste Beschäftigungen zu investieren. In einigen Branchen werden durch die Corona-Auswirkungen auch bis 2021 und ggf. darüber hinaus Fachkräfte freigesetzt werden, die eventuell langfristig nicht in ihre Jobs zurückkehren können. Für diese Arbeitskräfte müssen Transformationswege ermöglicht werden, die Umschulungen und einen Einsatz in „digitalisierungsfesten“ Berufen fokussieren. Die Zulassung und Förderung auch von teureren Maßnahmen muss unkompliziert möglich sein, wenn entsprechende Qualität nachgewiesen ist, um auch hochqualifizierte Fachkräfte gezielt weiterbilden zu können.

Arbeitsrecht muss im „New Normal“ ankommen!

Durch Corona hat das digitale Arbeiten einen erneuten Schub erfahren und gezeigt, dass unser derzeitiges Arbeitsrecht nicht mehr den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht wird. Eine Umstellung der Höchstarbeitszeit von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, die Reduzierung der Ruhephasen und eine Entlastung bei Dokumentationspflichten (bspw. Arbeitszeiterfassung) ist längst überfällig. Als Hauptstadt innovativer Start Ups sollte sich der Senat daher im Rahmen einer Bundesratsinitiative schnellstmöglich für eine Novellierung einsetzen.