Standortpolitik

Position EU-Dienstleistungsverkehr

Um die Attraktivität des EU-Binnenmarktes zu erhalten und weiter zu erhöhen, müssen weiterhin bürokratische Hürden abgebaut und der Waren- und Dienstleistungsaustausch erleichtert werden. Allerdings gilt bei allen Maßnahmen, einen angemessenen Ausgleich sowohl zwischen den Interessen der Unternehmen und Verbraucher, als auch zwischen den Interessen der Unternehmen untereinander zu erreichen.

Fairer Wettbewerb durch Interessenausgleich

Der gemeinsame europäische Binnenmarkt stärkt die EU im globalen Wettbewerb, trägt zum Wohlstand bei und steigert die Attraktivität der EU als einen der wichtigsten Wirtschaftsstandorte der Welt. Um diese Attraktivität zu erhalten und weiter zu erhöhen, müssen auch weiterhin bürokratische Hürden abgebaut und der Waren- und Dienstleistungsaustausch erleichtert werden. Allerdings gilt bei allen Maßnahmen, einen angemessenen Ausgleich sowohl zwischen den Interessen der Unternehmen und Verbraucher, als auch zwischen den Interessen der Unternehmen untereinander zu erreichen. Sowohl hinsichtlich des erwähnten Interessenausgleichs, als auch zur Vermeidung komplexer Doppelstrukturen, müssen neue Instrumente, wie z.B. eine Elektronische EU-Dienstleistungskarte, gründlich geprüft und mit Augenmaß ausgestaltet werden. Grundsätzlich muss der wirtschaftsfreundlichen Umsetzung bereits bestehender Gemeinschaftsvorschriften hoher Stellenwert eingeräumt werden, damit das eigentliche Ziel der Deregulierung nicht durch den Aufbau von Parallelstrukturen und die Einführung neuer Verfahren konterkariert wird.

Effizienz statt Doppelstrukturen

Als Vermittler und Beschleuniger bei behördlichen Verfahren steht Dienstleistungsunternehmen seit 2009 der Einheitliche Ansprechpartner (EA) zur Verfügung. Der EA basiert auf der EG-Dienstleistungsrichtlinie und ist für das Bundesland Berlin bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe angesiedelt. In der jüngeren Vergangenheit wurde stark in die finanzielle und technische Ausstattung des EA investiert, um dessen Leistungsfähigkeit zu erhöhen. So bietet der Einheitliche Ansprechpartner über die jeweiligen EA-Online-Portale bereits jetzt jedem Dienstleistungsunternehmen und Gründer aus dem EU-Ausland die Möglichkeit, sich schnell und unbürokratisch in einem anderen Mitgliedsland der EU niederzulassen. Mit dem elektronischen Angebot kann auch die Meldung beim Finanzamt oder der Gesetzlichen Unfallversicherung direkt vorgenommen werden, so dass bereits wesentliche strukturelle Voraussetzungen für einen minimierten bürokratischen Aufwand bestehen. Um eine noch bessere Unterstützung bei einer Tätigkeit im europäischen Ausland anbieten zu können, sollte daher dafür plädiert werden, den Einheitlichen Ansprechpartner als bereits vorhandenes und funktionierendes Element weiter zu verbessern, das jeweilige Informationsangebot weiter auszubauen und durch Schaffung entsprechender Kapazitäten jeweils zeitnah Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

IHK-Aktivitäten

  • Offizieller Kooperationspartner des EA
  • Information und Beratung zum EA-Leistungsportfolio