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Berlin braucht Wohnungen, und das möglichst schnell


Die Versorgung der Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum ist eines der drängendsten aktuellen Probleme und birgt sozialen Sprengstoff. Während Haushalte mit einem überdurchschnittlichen Einkommen auf dem freien Mietwohnungsmarkt bei Angebotsmieten von mehr als 17 Euro pro Quadratmeter noch gute Chancen haben, eine verfügbare Wohnung zu finden, sieht es im mittleren und geförderten Segment schlecht aus.
Wer eine Wohnung hat, womöglich noch mit einem „alten“ Mietvertrag, ist fein raus. Nur dürfen sich die Lebensumstände nicht ändern – Kinder, Trennung oder Zusammenzug können dazu führen, dass man bei seiner Suche auf den üblichen Portalen schnell auf dem Boden der Realität ankommt. Vielleicht hat man Glück, durch Mund-zu-Mund-Propaganda eine der wenigen Wohnungen zu ergattern, die von den freien Wohnungsunternehmen gar nicht mehr auf den Portalen geschaltet werden, da innerhalb von Minuten die Posteingänge durch Hunderte Bewerbungen geflutet werden. Ansonsten kann es schwer werden.
Vergessen wir nicht die Wirtschaft. Der Wohnraummangel wird hier zum Standortnachteil. Viele Firmen wollen expandieren, dies gilt nicht nur für Berlin, sondern auch für das Brandenburger Umland, wo der Speckgürtel rund um Berlin auch zunehmend „Speck ansetzt“. Die Mitarbeitenden schätzen die Nähe zur Hauptstadt, und viele würden auch gerne in der Stadt wohnen. Der Wohnraummangel wird jedoch auch hier zum richtigen Problem, wenn die dringend benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ausreichend versorgt werden können. Es gibt keine einzelne Lösung, um Wohnungen in allen Segmenten bereitzustellen. Mehr Wohnraum erfordert Verdichtung, modulares Bauen, Aufstockungen, die Nutzung von Brachen und beschleunigten Neubau. Schon die Dauer der Bebauungsplanverfahren ist in Berlin jedoch viel zu lang, sie liegt bei durchschnittlich über neun Jahren.
Der Senat ist mit seinem im August beschlossenen Schneller-Bauen-Gesetz, das Ende 2024 in Kraft getreten ist, auf einem ersten Erfolg versprechenden Weg. Größere Vorhaben (ab 50 Einheiten) können dann vom Senat gesteuert werden. Neben einer Antragskonferenz „Alle Beteiligten an einen Tisch“ sollen klare Zuständigkeiten das Berliner „Pingpongspiel“ zwischen Senat und Bezirken regeln und Verantwortlichkeiten klären. Dabei soll eine gesamtheitliche, verbindliche Festlegung der Vorgehensweise vor Überraschungen schützen. Nicht zuletzt sind Fristsetzungen für Anträge und Bearbeitungen in der Verwaltung ein Instrument, das die Verfahren beschleunigen kann. Aus meiner Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung.
In der Kolumne „Auf den Punkt“ beziehen Mitglieder des Präsidiums aus ihrer persönlichen Sicht Stellung zu wirt­schaftspolitischen ­Fragen.