Ausbildungsexzellenz

IHK-Siegel für exzellente Ausbildungsqualität

Besondere Qualität in der Ausbildung verdient besondere Aufmerksamkeit. Deswegen zeichnet die IHK Berlin seit 2015 Ausbildungsbetriebe, die sich auf herausragende Weise in der Ausbildung engagieren, mit dem IHK-Siegel für exzellente Ausbildungsqualität aus. In einem Bewerbungsverfahren werden anhand fester Exzellenzkriterien Betriebe mit bis zu drei Azubi oder Betriebe mit vier und mehr Azubi für die Auszeichnung mit dem Siegel ausgewählt.

Wie ist der Ablauf des Bewerbungsverfahrens?

IHK-Mitgliedsunternehmen können sich in den Kategorien bis zu drei Auszubildende und mit vier und mehr Auszubildenden bewerben. Dabei gibt es „Pflicht-Kriterien“, die von allen Bewerbern erfüllt werden müssen. Zusätzlich gibt es einen Katalog von „Exzellenz- Kriterien“, von denen, abhängig von der Anzahl der Auszubildenden, eine Mindestanzahl erfüllt sein muss. Die Exzellenz-Kriterien werden dabei im Rahmen der Vorgaben durch das Unternehmen selbst ausgewählt.
Die Antragsteller versprechen, die Selbstverpflichtung einzuhalten. Sie bestätigen gegenüber der IHK mit dem Absenden des Antragsformulars, dass sie alle „Pflicht-Kriterien“ und die angegebenen „Exzellenz-Kriterien“ erfüllen. Gleichzeitig erteilen sie der IHK die Genehmigung, die Einhaltung der Kriterien durch eine digitale Befragung per Umfrage der Auszubildenden (bzw. Auszubildendenvertretungen) überprüfen zu können. Die Ausbildungsberater/innen überprüfen ebenfalls im Rahmen von Betriebsbesuchen die Plausibilität der abgegebenen Verpflichtung.

Wie lange gilt das Siegel?

Das Siegel wird für den Zeitraum von 3 Jahren verliehen. Danach kann eine „Rezertifizierung“ auf Antrag des Unternehmens geprüft werden. Die Überprüfung der IHK Berlin für Rezertifizierungen kann digital durchgeführt werden.

Welche Unternehmen können sich bewerben?

Das Siegel richtet sich an Ausbildungsbetriebe im Land Berlin. Da die Erfüllung der Kriterien von der IHK Berlin überprüft wird, sind alle Ausbildungsbetriebe im Land Berlin antragsberechtigt, die in nichthandwerklichen Gewerbeberufen ausbilden. Voraussetzung ist zudem, dass mindestens ein aktives Ausbildungsverhältnis besteht und bereits ein Ausbildungsverhältnis erfolgreich durchgeführt wurde. Handwerksbetriebe und oberste Bundesbehörden können sich nicht auf das IHK-Siegel bewerben, da die IHK Berlin nicht die zuständige Stelle für die Überwachung der Ausbildung in diesen Betrieben ist.
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