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Begriff und Bedeutung von Compliance

Definition

Der Begriff Compliance kommt ursprünglich aus dem Bereich der Medizin und beschreibt die Bereitschaft und Kooperation des Patienten sich an die Vorgaben des Arztes zu halten.  Es heißt nichts anderes als die Einhaltung von Bestimmungen oder regelkonformen Verhalten.  
Gegenwärtig wird in der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft Compliance als Gesamtheit aller Maßnahmen gesehen, damit sich Unternehmen, Organe und Mitarbeiter an rechtliche Vorgaben halten.  

Ursprung 

Das Compliance Management hat seinen Ursprung 1980 in den USA. Nach der Wirtschaftskrise wurde im Banken- und Finanzsektor ein Konzept erstellt, um Insiderhandel, Interessenkonflikte und Geldwäsche zu vermeiden. Größere Bekanntheit bekam der Bereich Compliance nach der Schmiergeldaffäre einiger Wirtschaftsunternehmen in der 1990er Jahren. Seitdem steigt das Interesse und die Bedeutung in vielen verscheiden Bereichen. Inzwischen ist Compliance konzeptionell deutlich ausdifferenzierter und spezieller geworden. Daher sind auch neue Bereiche, wie IT-Compliance, Global Compliance, Tax Compliance, Customs Compliance, Supply-Chain bzw. Logistik-Compliance, Datenschutz Compliance, entstanden.  

Rechtsgrundlagen für Compliance

Branchenunabhängige gesetzliche Vorgaben zu Compliance gibt es derzeit nicht. Für spezielle Sektoren gibt es aber bereits gesetzliche Vorgaben und Risiken zu minimieren. So sind im Bereich der Finanz- und Versicherungswirtschaft bereits rechtliche Rahmenbedingungen durch das WpHG, KWG, sowie VAG geschaffen worden.  
Nicht zu den gesetzlichen Regelungen zu zählen ist der „Deutsche Corporate Governance Kodex“. Er wurde erstmalig am 26.02.2002 von einer Regierungskommission verabschiedet, die die seinerzeitige Bundesministerin für Justiz eingesetzt hatte und seither mehrfach überarbeitet.
Für börsennotierte Unternehmen ergibt sich demnach eine Aufforderung zur Einrichtung einer Compliance-Organisation dem Grundsatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
„Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung im Unternehmen hin (Compliance).“
Die aktuelle Fassung des Kodex kann im Internet eingesehen werden unter dem folgenden Link.

Firmeninterne Regelungen

Gesetze allein können und sollen nicht jedes Detail im Wirtschaftsleben regeln. Daher empfiehlt sich eine Ergänzung der gesetzlichen Verhaltensgrundsätze durch „Spielregeln“, die sich das Unternehmen selbst gibt. Solche nichtgesetzlichen, internen Regelungen werden im Unternehmen selbst aufgestellt und intern erfolgt sodann auch eine Verpflichtung zur Anerkennung dieser Regeln als verbindlich sowie zu ihrer Einhaltung.

Grundsätze des ehrbaren Kaufmannes

Die Bezeichnung „ehrbarer Kaufmann“ nimmt Bezug auf das historisch in Europa gewachsene Leitbild für verantwortlich am Wirtschaftsleben Teilnehmende. Die Grundsätze des ehrbaren Kaufmanns kennzeichnen ein Ideal für ehrbares und kooperatives Verhalten. Hiernach ist ein Kaufmann an sein Wort gebunden, in seinem Handeln ein Vorbild, schafft in seinem Unter-nehmen die Voraussetzungen für ehrbares Handeln und agiert selbst langfristig und nachhaltig. Er hält sich an das Prinzip von Treu und Glauben und verpflichtet sich zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen anderer auch über das Gesetz hinaus. Der ehrbare Kaufmann übernimmt Verantwortung für die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung im Ganzen. Dieses Leitbild, welches die drei Rollen eines Kaufmanns als Person, in seinem Unternehmen und in Wirtschaft und Gesellschaft herausarbeitet, zeigt, wie eine Unternehmensführung unabhängig von der Größe des Betriebs über das Gesetz hinausgehende Verhaltensregeln anerkennen kann.
Die Industrie- und Handelskammern fühlen sich dem ehrbaren Kaufmann seit alters her verpflichtet. Ihnen obliegt es gem. § 1 Abs. 1 IHKG auch, „für Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns zu wirken.“