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Ende 2017 wurden für die Türkei neue Regelungen für die Wareneinfuhr bekannt gegeben. Darunter wurden die Verordnung 2017/4 vom 30.12.2017 und die Verordnung 2017/10926 vom 14.12.2017 veröffentlicht. In diesen ging es um Zusatzzölle und Ursprungsnachweise. Beide Verordnungen hat das türkische Staatssekretariat für Außenhandel am 24. Mai 2019 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Was das nun für Exporte in die Türkei bedeutet, erfahren Sie hier.
Deutsche Exporteure, die Textilien, Farbstoffe, Bettausstattungen und bestimmte Möbel in die Türkei einführen, müssen sich registrieren lassen.