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US-Sanktionen gegen Russland und russische Gegensanktionen

Am 11. Juni 2018 erließen die USA neue Sanktionen gegen russische Personen und Unternehmen. Das Vermögen der sanktionierten Personen und Unternehmen in den USA wird eingefroren und US-Bürgern sind geschäftliche Beziehungen mit diesen Personen und Unternehmen untersagt. Darüber hinaus soll – ggf. noch vor der Sommerpause – ein Gesetz in Russland verabschiedet werden, welches die Befolgung der US-Sanktionen unter Strafe stellt.
Der DIHK hat zuletzt mit Rundschreiben vom 6. Juni 2018 mit einem Fact Sheet zu den US-Sanktionen gegen Russland und den russischen Gegensanktionen informiert.
Das US-Finanzministerium hat am 11. Juni 2018 fünf weitere russische Unternehmen und drei russische Personen aufgrund von Executive Order 13694 und CAATSA Section 224 (Cybersicherheit) sanktioniert. Als Folge dieser Sanktionen werden ihre Vermögen in den USA eingefroren und US-Personen und -Unternehmen dürfen ohne Genehmigung keine Geschäfte mit ihnen machen. Die aktuelle SDN-Liste (sog. Specially Designated Nationals List) ist hier zu finden. Wenn eine Person auf der SDN-Liste gelistet ist, dürfen US-Personen keine Geschäfte mit diesen sanktionierten Personen ohne Genehmigung des Office of Foreign Assets Control (OFAC) tätigen. OFAC kann eine „general license“ für alle US-Personen erteilen oder einzelne US-Personen können eine „specific license“ beantragen.
In Russland werden derzeit mehrere Gesetzentwürfe für Gegensanktionen diskutiert. Ein russischer Gesetzentwurf, der Managern bei der Befolgung ausländischer Sanktionen mit bis zu 4 Jahren Haft oder Arbeitslager droht, könnte abgeschwächt in 2. Lesung womöglich noch vor dem Sommer von der Staatsduma verabschiedet werden. Es gibt Vorschläge, statt der ursprünglich vorgesehenen strafrechtlichen Verantwortlichkeit für die Umsetzung von ausländischen Sanktionen, zunächst nur verwaltungsrechtliche Strafen einzuführen und diese erst bei Wiederholung strafrechtlich zu verfolgen. Die deutsch-russische Auslandshandelskammer kritisiert beide Optionen und weist darauf hin, dass Ausländern infolge von Verwaltungsstrafen eine Ausweisung drohen kann. Damit könnten auch diese deutsche Unternehmer bei ihren Russland-Geschäften beeinträchtigen.
Ein weiteres russisches Gesetz zu Gegensanktionen, das sich auf den Import von Gütern bezieht, ist bereits am 4. Juni 2018 in Kraft getreten. Es erlaubt dem russischen Präsidenten, Restriktionen gegen die USA und ihre Verbündeten als Reaktion auf "unfreundliche Aktionen" gegen Russland zu verhängen. Gemäß dem Dokument kann der Präsident insbesondere die Einfuhr bestimmter Waren aus anderen Ländern verbieten und die Zusammenarbeit mit anderen Staaten und Unternehmen, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen, aussetzen. Die Verantwortung für die Erstellung einer Liste solcher Güter liegt bei der Regierung. Das Kabinett kann dem Präsidenten auch vorschlagen, den Export von Produkten aus Russland durch ausländische Unternehmen zu beschränken.
Die IHK wird über die weitere Entwicklung informieren.