Kontrollhinweise für den Zoll

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht in ihrer Datenbank "Gefährliche Produkte" ihr bekannt gewordene Produktrückrufe, Produktwarnungen, Untersagungsverfügungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten, die in Deutschland unter anderem durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt sind.
Die Zollbehörden können diese Datenbank der BAuA und andere Plattformen wie das Rapid Alert System der EU-Kommission (kurz: RAPEX) zum Anlass nehmen, die betroffenen Waren bei der Einfuhrabfertigung gezielt abzuweisen oder risikobasierte Kontrollen ähnlicher Produkte durchzuführen.
Vor der erstmaligen Einfuhr einer Ware lohnt es sich daher, einen Blick in die Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland" oder in die „RAPEX-Datenbank“ zu werfen.