Härtefallregelung für Öl, Pellets und andere Energieträger

Die bayrische Staatsregierung hat die Regelungen für die nicht Leitungsgebunden Energieträger, wie Öl, Pellets, Kohle und andere Energieträger veröffentlicht. So werden nun auch Unternehmen entlastet die auf diese Energieträger angewiesen sind. Auch für Strom und Erdgas sind nochmals Entlastungen enthalten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-106/