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Aktuelle Rechtsthemen

Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte „Widerrufsbutton“ für alle online geschlossenen Verträge mit Endverbrauchern über Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte verpflichtend. Hintergrund ist die Einführung eines neuen § 365a BGB im Zuge der Umsetzung der geänderten EU-Verbraucherrechterichtlinie (EU 2023/2673) in deutsches Recht. Hier erfahren Sie, wie die neue Widerrufsfunktion ausgestaltet werden muss und welche sonstigen Anpassungen vorzunehmen sind.

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst fester Bestandteil des Arbeitsalltags: Texte werden automatisch zusammengefasst, Daten ausgewertet und Kundenanfragen durch Chatbots beantwortet. Mit den neuen europäischen Regelungen und der zunehmenden Verbreitung von KI stellen sich jedoch eine Reihe rechtlicher Fragen, die Unternehmen kennen und berücksichtigen sollten.

In Verkaufsräumen, in Online-Shop und bei Lieferung von Waren muss ab Ende September durch eine vorgegebene Grafik über die Gewährleistungsrechte informiert werden. Bei Haltbarkeitsgarantien müssen zudem zentrale Garantieinformationen in einer produktindividuellen Grafik angegeben werden.

Neue Möglichkeiten der sachgrundlosen Befristung seit Januar 2026 Am 1. Januar 2026 ist ein neuer Absatz 2 in § 41 SGB VI in Kraft getreten. Diese Änderung eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Beschäftigten, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben.

Zum 1. August 2025 hat das neue Bayerische Ladenschlussgesetz das bis dahin geltende Ladenschlussgesetz des Bundes aus dem Jahr 1956 abgelöst. Für Händler bringt das Gesetz mehr Flexibilität bei den Ladenöffnungszeiten mit sich, zum Beispiel die Möglichkeit, individuelle Verkaufsabende durchzuführen. Was die generelle Ladenöffnungszeit betrifft, wird im Kern jedoch an den bisherigen Regelungen festgehalten.

Öffentliche Einrichtungen sind schon länger dazu verpflichtet, Barrierefreiheit, beispielsweise auf ihrer Internetseite, sicherzustellen. Nun werden auch private Unternehmen in die Pflicht genommen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um. Ziel ist es, die Teilhabe am Wirtschaftsleben für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderung und ältere Personen, zu ermöglichen. Neu ist, dass auch private Unternehmen verpflichtet werden, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Das Telemediengesetz (TMG) ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Mit dem DDG wird das nationale Recht an den Digital Services Act (DSA) der EU angepasst. Ebenfalls geändert wurde die Bezeichnung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Dieses wurde in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt.

Die Europäische Kommission befragt derzeit KMUs, inwiefern die Angebote des einheitlichen digitalen Zugangstors (Single Digital Gateway - SDG) bereits bekannt sind und ob sie als nützlich empfunden werden. Das SDG ist als digitales Zugangstor zu den Online-Verwaltungsdiensten der Mitgliedsstaaten gedacht und soll die Teilnahme am Binnenmarkt erleichtern. Mit einer Teilnahme an der Umfrage helfen Sie, die Verwaltungsdigitalisierung in Europa voranzubringen. Die Beantwortung dauert weniger als zehn Minuten und ist bis 16. Februar 2024 möglich.