Fünf Tipps zur US-Einreise

Rechtsanwalt Hans-Michael Kraus beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Visumsbeantragung

1. Darf ich in den USA ohne Visum arbeiten?

Die Einreise in die USA als Geschäftsreisender für eine vorübergehende Tätigkeit (Aufenthalt insgesamt nicht länger als 90 Tage) ist für Deutsche grundsätzlich unter dem ESTA-Programm für Geschäftsreisen zulässig. Voraussetzung ist, dass die Geschäftstätigkeit ausschließlich für eine ausländische Gesellschaft (also nicht für eine amerikanische Tochter) erfolgt. Entsprechend ist es zum Beispiel zulässig, unter ESTA als Verkäufer eine Messe zu besuchen, als Controller bei der Tochtergesellschaft nach dem Rechten zu sehen oder amerikanische Kunden des deutschen Unternehmens zu treffen.

2. Wann braucht man ein Besuchervisum (B-Visum)?

Für das Besuchervisum gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie unter ESTA, wobei B-Visumsinhaber sich insgesamt 180 Tage in den USA aufhalten dürfen (diese Frist kann allerdings durch den Einwanderungsbeamten auch kürzer bemessen werden). B-Visa sind für Ausländer, die nicht ESTA-berechtigt sind, notwendig sowie ferner auch für ESTA-Berechtigte, wenn sie auf der Sanktionsliste aufgeführte Staaten (zum Beispiel Iran) besucht haben oder wenn die Einreise in die USA in der Vergangenheit verweigert wurde.

3. Was ist bei Montagen zu beachten?

Grundsätzlich dürfen Monteure unter den o. g. Voraussetzungen unter ESTA bzw. mit einem B-Visum einreisen, wenn erstens die Montage im Zusammenhang mit einem Maschinen- oder Anlagenverkauf steht sowie zweitens in den USA der Mitarbeitende nicht baugewerblich („hands on“) tätig wird. Danach können Monteure also für die initiale Montage eines Gerätes in die USA einreisen, im Rahmen der Gewährleistungsfrist notwendige Reparaturen vornehmen, nicht jedoch im Anschluss reguläre Wartungs- und Serviceleistungen vornehmen, da diese nicht mehr im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verkauf stehen, sondern US-basierendes Projektgeschäft darstellen. „Baugewerblich“ sind Tätigkeiten wie zum Beispiel Schweiß- oder Erdarbeiten oder eine sonstige, über die reine Montage der Anlage hinausgehende, Tätigkeit wie Arbeiten an Gebäuden oder dem Versorgungsnetzwerk.

4. Wie beantrage ich ein US-Arbeitsvisum?

Deutsche Arbeitnehmer, die durch ein von deutschen Staatsbürgern mehrheitlich gehaltenen Unternehmen in die USA entsandt werden, können ein E-Visum beantragen. E-Visa werden in der Bundesrepublik zentral durch das Generalkonsulat in Frankfurt erteilt. Voraussetzungen für das E-Visum sind grundsätzlich gleiche Staatsbürgerschaft zwischen Mehrheitsgesellschaftern und Arbeitenden (deutsch), eine leitende Stellung des Mitarbeitenden bei der US-Tochtergesellschaft bzw. hohe technische Spezialkenntnisse sowie eine wesentliche Investition des deutschen Unternehmens bzw. wesentlicher Handel der Unternehmensgruppe zwischen Deutschland und den USA. Die Beurteilung der Wesentlichkeit des Handels bzw. der Investitionen liegt im Ermessen der Behörde.

Das E-Visum kann generell für fünf Jahre erteilt werden und im Anschluss, solange die Antragsvoraussetzungen vorliegen, um fünf Jahreszeiträume verlängert werden. Die Aufenthaltsberechtigung erstreckt sich auf Ehegatten des Mitarbeitenden (einschließlich einer US-Arbeitserlaubnis) sowie minderjährige Kinder (unter 21 Jahren).

Für den Fall, dass ein E-Visum nicht in Frage kommt (zum Beispiel Entsendung eines nicht-deutschen Mitarbeitenden durch eine deutsche Firma), kann auch ein L-Visum beantragt werden. Das L-Visum muss in den USA beantragt werden, und hat eine Laufzeit von einem plus drei plus drei Jahren, also maximal sieben Jahren. L-Visa setzen die Einstellung amerikanischer Mitarbeitender und eine höhere Ausbildung des entsandten Mitarbeitenden voraus. Ferner muss ein L-Visa-Kandidat mindestens ein Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor Entsendung außerhalb der USA bei der entsendenden Unternehmensgruppe beschäftigt gewesen sein.

5. Was ist eine „Green Card“?

Eine Green Card ist eine Daueraufenthaltsberechtigung (Permanent Residency) in den USA. Die Green Card ist zeitlich unbefristet und auch nicht wie E- oder L-Visa an einen Arbeitgeber gebunden. Eine Green Card kann unter anderem aufgrund familiärer Bindungen zu einem US-Staatsbürger (zum Beispiel Heirat) oder auch einer arbeitsbedingten Anwesenheit beantragt werden. Das Antragsverfahren ist langwierig und aufwendig und kommt nur für solche Mitarbeitenden in Frage, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in die USA verlegen möchten. Vorsicht: Eine Green Card ist automatisch mit unbeschränkter Ertragssteuerpflicht in den USA verbunden und führt entsprechend dazu, dass Green-Card-Inhaber mit ihren weltweiten Einkünften in den USA besteuert werden.
Der Autor: Hans-Michael Kraus ist Rechtsanwalt und Partner der Anwaltskanzlei Smith, Gambrell & Russell, LLP in Atlanta.
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