ONLINE: Grundlagen der Intrahandelsstatistik
Veranstaltungsdetails
Die meisten deutschen Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, monatlich Intrastatmeldungen für die Verkehrsrichtungen Eingang und/ oder Versendung abzugeben. Während sich die „Standardfälle“ in der Regel zügig und auch automatisiert melden lassen, führen Sonderfälle wie Rückwaren, Reklamationen, Reihen- und Dreiecksgeschäfte zu besonderen Herausforderungen für die meldepflichtigen Unternehmen. Das Statistische Bundesamt prüft die eingereichten Daten auf Plausibilität, beispielsweise hinsichtlich der Meldefelder Warennummern, Rechnungswert, Mengen und Gewichten und erhält zusätzlich von den Finanzbehörden Daten aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Vor diesem Hintergrund werden im Seminar auch umsatzsteuerliche Grundlagen behandelt.
Grundlagen der Intrahandelsstatistik
- Grundlagen und Rechtsvorschriften
- Meldepflichten, Meldebefreiungen, Vereinfachungen
- Neue Meldeschwellen seit 01.01.2025
- Nachträgliche Vertragsänderungen, Anmeldungen und Korrekturen
- Warenverkehre mit Sondergebieten
- Berichtszeitraum/ Abgabetermine
Umsatzsteuerrecht und Intrahandelsstatistik
- Innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe
- Kontrollmaßnahmen des Statistischen Bundesamts und des BZSt
Erhebungsmerkmale
- Zolltarifnummern
- Geschäftsarten
- Ursprungsland als Pflichtangabe in der Verkehrsrichtung Versendung seit 01.01.2022
- USt.-Id.-Nr. des Handelspartners, Besonderheiten in Dreiecksgeschäften
- Exkurs: Statistischer Wert
Beispielfälle
- Retouren
- Gutschriften
- Reihengeschäfte
- Dreiecksgeschäfte
- Software
- Veredelungsverkehre
- Unterwegsverzollung (Fiskalverzollung)
- Innergemeinschaftliches Verbringen auf Distributionslager
