Präzisierung der Förderung von Home-Office durch go-digital

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können ab sofort mehr Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Konkret heißt das: Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom Bundeswirtschaftsministerium autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Förderprogramm „go-digital“ wurde hierzu erweitert und sieht dazu ein schnelles und unbürokratisches Verfahren vor.
Die Förderung go-digital deckt unterschiedliche Leistungen ab. Dazu zählen vor allem der Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware. Aber auch Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, ist förderfähig. Betriebe, die von der Förderung profitieren wollen, müssen zunächst über die Beraterlandkarte ein Beratungsunternehmen in ihrer Region suchen und ein kostenloses Erstgespräch führen. Besonders wichtig für kleine Unternehmen: Das Beratungsunternehmen übernimmt dann alle weiteren Schritte: von der Beantragung der Förderung bis hin zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.

Vorgehensweise

  • Interessierte Unternehmen suchen sich einen zertifizierten go-digital Berater in Ihrer Umgebung (siehe hier) und führen ein kostenloses Erstgespräch durch. Wenn dieser der Auffassung ist, dass Ihr Vorhaben wahrscheinlich förderfähig ist, füllt er für das Unternehmen den Förderantrag aus.
  • Der Berater reicht für das Unternehmen über das Portal easy-Online den vollständigen Förderantrag ein.
  • Das dadurch entstehende Dokument „Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis“ (AZA) schickt der Berater für das Unternehmen an den Projektträger EuroNorm (E-Mail: go-digital@euronorm.de,  Tel: 030 97003-333).
  • EuroNorm prüft kurz den Antrag und bestätigt den Eingang.
  • Mit Erhalt der Eingangsbestätigung durch EuroNorm können die Unternehmen die Maßnahmen starten. Der Versand des Zuwendungsbescheids erfolgt 8-9 Wochen später.
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanz von höchstens 20 Millionen Euro.