IZU-Meldung
Nachweisführung für grenzüberschreitende Abfallverbringungen nur noch elektronisch
Alle grenzüberschreitenden Verbringungen sind ab 21. Mai 2026 im von der EU-Kommission betriebenen, zentralen elektronischen System (Digital Waste Shipment System - DIWASS) zu dokumentieren. In Deutschland ansässige Abfallwirtschaftsbeteiligte können hierzu den durch die EU-Kommission betriebenen Online-Dienst (DIWASS-GUI) oder entsprechend programmierte, kostenpflichtig angebotene Softwarelösungen nutzen.
Weitere ausführliche Informationen sind abrufbar unter: https://www.umweltpakt.bayern.de/abfall/aktuelles/3971/nachweisfuehrung-grenzueberschreitende-abfallverbringungen-nur-noch-elektronisch.
