Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Wählerlisten
Ab Mitte November 2026 werden die Mitglieder der Vollversammlung der IHK Aschaffenburg für die Jahre 2027 bis 2031 neu gewählt. Die Vollversammlung, „das Parlament der regionalen Wirtschaft“, beschließt die wesentlichen Eckpunkte der Arbeit der IHK. Um wählen zu können, muss ein IHK-Mitglied in das Verzeichnis der Wahlberechtigten, die Wählerliste, aufgenommen sein. Diese liegt in der Zeit vom 4. Mai bis 2. Juni 2026 in der Geschäftsstelle der IHK zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit zu überprüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ob Sie die vorgenommene Eingruppierung in die Wahlgruppe und den Wahlbezirk für zutreffend erachten. Die richtige Zuweisung ist sowohl für Ihr aktives als auch passives Wahlrecht von Bedeutung.
Die Zuordnung zu einer Wahlgruppe hängt von dem Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ab. Diesen wiederum entnimmt die IHK der Gewerbeanmeldung bzw. bei einer Eintragung in das Handelsregister dem angegebenen Unternehmensgegenstand.
Die bestehenden Wahlgruppen und welche Wirtschaftszweige einer Wahlgruppe zugeordnet sind, finden Sie in § 7 (2) der Wahlordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 120 KB). In § 7 (3) der Wahlordnung sind die Wahlbezirke definiert.
Besonderheiten für Neumitglieder
Ihre Gewerbeanzeige oder Eintragung in das Handelsregister muss der IHK vorliegen, damit Sie dort in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können. Durch die Einsichtnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums können Sie prüfen, ob Sie bereits im Wählerverzeichnis geführt werden.
Besonderheiten für Komplementär- / Besitzgesellschaften
Wahlberechtigte, die ausschließlich als persönlich haftende Gesellschafter eines anderen Wahlberechtigten oder als Besitzgesellschaft für einen anderen Wahlberechtigten tätig sind, gehören grundsätzlich zur Wahlgruppe V der Kreditinstitute/ Versicherungen. Auf Antrag können sie der Wahlgruppe dieses anderen Wahlberechtigten und damit der operativ tätigen Gesellschaft zugeordnet werden.
Vorgehensweise
Ein Antrag auf Aufnahme oder ein Änderungswunsch in Bezug auf die erfolgte Zuordnung muss durch eine vertretungsberechtigte Person des Unternehmens erfolgen und bei der IHK Aschaffenburg bis spätestens 9. Juni 2026 in Textform, per E-Mail oder schriftlich, eingegangen sein. Die Entscheidung über Ihren Antrag obliegt dem Wahlausschuss. Danach stellt dieser die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest. Sollten Sie bzw. Ihr Unternehmen darin nicht enthalten sein, ist eine Teilnahme an der Wahl 2026 nicht mehr möglich.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne unser Wahl-Team zur Verfügung.
