Nr. 18501

Online-Prüfungsvorbereitung: Kaufmann/-frau für Büromanagement (Teil 1)

Veranstaltungsdetails

Die Prüfungsvorbereitung „Kaufmann/-frau für Büromanagement (Teil 1)“ richtet sich an Auszubildende, die kurz vor der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung stehen und ihr Wissen gezielt auffrischen möchten. In kompakten Online-Einheiten lösen Sie gemeinsam mit Ihrem Trainer Aufgaben, die sich an Original-Prüfungsaufgaben orientieren – mit direktem Feedback und Raum für Rückfragen.

 

Inhalte der Prüfungsvorbereitung

Informationstechnisches Büromanagement

  • Textverarbeitung
  • Tabellenkalkulation
  • Büro- und Beschaffungsprozesse

 

Software-Voraussetzungen

Microsoft Office (Version 2010 oder neuer)

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 24.08.2026 - 21.09.2026
    18:00 - 20:30 Uhr

Weitere Informationen

Diese Prüfungsvorbereitung richtet sich an Auszubildende, die bald die bundeseinheitliche Abschlussprüfung absolvieren werden und vorher noch einmal ihr Wissen auffrischen möchten.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung als Externer eignet sich dieser Kurs nur bedingt und ist in diesem Fall mit viel zusätzlicher Selbstlernzeit verbunden.

Wichtiger Hinweis: Die Prüfungen in Baden-Württemberg unterscheiden sich von den bundeseinheitlichen Abschlussprüfungen. Dieser Kurs bereitet nur auf die bundeseinheitliche Prüfung vor und kann daher keine zielgerichtete Prüfungsvorbereitung für Prüfungsteilnehmende in Baden-Württemberg sicherstellen.

IHK-Prüfung

Der Kurs findet komplett live online statt. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Termine live teilnehmen sollten, um den gewünschten Lernerfolg zu erzielen. Aufzeichnungen sind nicht Vertragsbestandteil. Sie können ausnahmsweise, ohne Rechtsanspruch und jederzeit löschbar bereitgestellt werden. Der Kurs ist nicht als Selbstlernprodukt nutzbar. Fernlernangebote (Selbstlernprodukte mit tutorieller Begleitung) finden Sie unter www.zfu.de.

 

Falls eine Förderstelle Ihnen einen Zuschuss zum Kurs zugesichert hat, kann es sein, dass Sie eine Mindestquote zur Live-Anwesenheit einhalten müssen, um den Zuschuss zu erhalten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an die Stelle, bei der Sie die Förderung beantragt haben.