Nr. 18380

Online-Vorbereitungslehrgang: Ausbildung der Ausbilder (AEVO)

Veranstaltungsdetails

Wer in der dualen Ausbildung Verantwortung übernimmt, braucht mehr als Fachwissen: Ausbilderinnen und Ausbilder sind pädagogische Begleiter, Motivatoren, Konfliktlöser und Organisationsprofis.
Unser berufsbegleitender Vorbereitungslehrgang zur Ausbildereignungsprüfung (AEVO) vermittelt Ihnen das nötige Know-how, um Auszubildende erfolgreich zu begleiten – von der selbstständigen Planung über die Durchführung bis hin zur Kontrolle der Ausbildung.

 

Inhalte des Lehrgangs (Auszug):

  • Rechtliche Grundlagen, Ausbildungsplanung und -organisation
  • Auswahl, Einstellung und Förderung von Auszubildenden
  • Lernmotivation, Feedback, Umgang mit Konflikten
  • Zusammenarbeit mit Berufsschulen und Partnerbetrieben
  • Interkulturelle Kompetenz und Unterstützung bei Lernschwierigkeiten
  • Prüfungsvorbereitung, Leistungsbeurteilung und Ausbildungsabschluss

 

Der Lehrgang orientiert sich an der bundesweit gültigen Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Die anschließende IHK-Prüfung kann wohnortnah bei der jeweils zuständigen Kammer abgelegt werden.
Bitte beachten Sie: Die Prüfungsgebühr ist nicht im Kurspreis enthalten und kann je nach IHK variieren.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 11.08.2026 - 29.10.2026
    18:00 - 20:30 Uhr

Weitere Informationen

Der Vorbereitungslehrgang richtet sich an Unternehmer, Mitarbeiter und Interessierte, die im Rahmen der betrieblichen Ausbildung die Funktion des Ausbilders übernehmen wollen.

Der Kurs findet komplett live online statt. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Termine live teilnehmen sollten, um den gewünschten Lernerfolg zu erzielen. Aufzeichnungen sind nicht Vertragsbestandteil. Sie können ausnahmsweise, ohne Rechtsanspruch und jederzeit löschbar bereitgestellt werden. Der Kurs ist nicht als Selbstlernprodukt nutzbar. Fernlernangebote (Selbstlernprodukte mit tutorieller Begleitung) finden Sie unter www.zfu.de.

AEVO-Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung muss gesondert erfolgen.