Corona-Krise

Datenschutz im Homeoffice

Was ist beim Datenschutz im Home-Office zu beachten?

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung beziehungsweise Eindämmung der Corona-Krise verarbeiten Unternehmen nun oftmals Daten, um beschäftigte Personen und Besucher zu schützen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.
Dürfen die beschäftigen Personen der arbeitsvertraglichen Tätigkeit von zu Hause aus nachgehen, so ist auch in diesem Fall (zum Beispiel mittels einer Arbeitsanweisung) sicherzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden, insbesondere
  • Protokollierung des Login und der Datenverarbeitungen
  • Schutz vor unberechtigtem Zugriff Dritter
  • Speicherung von Daten auf den IT-Systemen des Unternehmens und nur in Ausnahmefällen auf privaten Geräten mittels ausreichender Verschlüsselung
  • Einhaltung der datenschutzrechtlichen Standards, die auch im Unternehmen gelten (zum Beispiel Login mittels eines individuellen Passworts, Aktivierung der Bildschirmsperre beim Verlassen des Arbeitsplatzes)
  • Mitnahme/Ausdrucken ausschließlich der zwingend erforderlichen Dokumente
  • Sicherheit beim Transport von Dokumenten und Daten