Öffentliches Auftragswesen

EU-Schwellenwerte im Vergaberecht

Ab dem 01.01.2022 gelten die aktuellen EU Schwellenwerte, welche zwei Jahre, also bis Ende 2023 gültig bleiben. Im Vergleich zu den Werten der Jahre 2020 und 2021 sind diese nahezu unverändert geblieben. Nur eine geringfügige Erhöhung konnte verzeichnet werden. So ist beispielsweise der EU Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen gerade einmal um 1.000 Euro höher als zuvor. Alle EU Schwellenwerte liegen damit immer noch deutlich niedriger als die der Jahre 2018 und 2019.
Die aktuellen EU Schwellenwerte finden Sie in der folgenden Übersicht. Wie immer, handelt es sich dabei natürlich um Nettowerte (also exklusive Umsatzsteuer).
Anwendungsbereiche
EU Schwellenwerte (netto)
Liefer- und Dienstleistungen für oberste und obere Bundesbehörden
140.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber
215.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit
431.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber
431.000 EUR
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber
750.000 EUR
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber
1.000.000 EUR
Bauaufträge
5.382.000 EUR
Konzessionen
5.382.000 EUR
Die EU-Schwellenwerte werden von der Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Gemäß Artikel 288 Abs. 2 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) hat die Verordnung allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Mitgliedsstaaten können aber niedrigere (strengere) Schwellenwerte vorgeben.
Weiterführende Informationen insbesondere zur Frage, wofür die Schwellenwerte von Bedeutung sind, sind auf der Internetseite des BMWK zusammengestellt.