Vereinfachter Weg

Amtliches Verzeichnis für Teilnahme an Ausschreibungen

Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen möchten, können sich in dieses amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen eintragen lassen.
Durch die Eintragung können sie dann nachweisen, dass sie für einen öffentlichen Auftrag geeignet sind und keine vergaberechtlichen Ausschlussgründe vorliegen. Das amtliche Verzeichnis baut auf der Präqualifizierung auf. Ein öffentlicher Auftraggeber muss die Eintragung anerkennen, soweit ihm keine eigenen negativen Erkenntnisse vorliegen.