Innovation und Umwelt
Präqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich
Eine Präqualifizierung ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen.
Für Nordrhein-Westfalen führt die Zertifizierung zentral die IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld/Neuss/Mönchengladbach durch. Die Dokumente müssen Unternehmen einmal jährlich bei der IHK Mittlerer Niederrhein vorlegen, um ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bewerben.
Nach positiver Prüfung wird die Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen möglich.
Das nach Eintragung in das amtliches Verzeichnis erstellte Zertifikat ist von den Vergabestellen verpflichtend als Eignungsnachweis anzuerkennen. Die Eintragung entlastet Bietende bei der Beibringung der Eignungsnachweise, ersetzt diese jedoch nicht zwingend, so dass Bietende dies immer nochmals überprüfen sollten.
Weitere Informationen finden Sie bei der IHK Mittlerer Niederrhein.
Für Nordrhein-Westfalen führt die Zertifizierung zentral die IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld/Neuss/Mönchengladbach durch. Die Dokumente müssen Unternehmen einmal jährlich bei der IHK Mittlerer Niederrhein vorlegen, um ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bewerben.
Nach positiver Prüfung wird die Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen möglich.
Das nach Eintragung in das amtliche
Weitere Informationen finden Sie bei der IHK Mittlerer Niederrhein.
Was bedeutet Präqualifizierung?
Die Präqualifizierung ist eine vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung Ihrer Eignungsnachweise nach dem Vergaberecht. Sie reichen einmal jährlich Ihre Firmendokumente und Erklärungen ein. Nach Prüfung werden Sie ins Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) eingetragen und erhalten ein Zertifikat mit Zertifikatsnummer und Zugangscode. Dieses Zertifikat ist bundesweit ein Jahr gültig und wird von allen öffentlichen Auftraggebern als Eignungsnachweis anerkannt.
Welche Unternehmen können sich eintragen lassen?
- Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich
- Freiberufler
Ihre Vorteile als präqualifiziertes Unternehmen im AVPQ
- Rechtssicherheit: Die verpflichtende Anerkennung des AVPQ ist gesetzlich verbindlich geregelt (§ 122 GWB, § 48 Abs. 8 VgV sowie im Geltungsbereich der UVgO, § 35 UVgO).
- Zeit- und Kostenersparnis: Statt für jede Ausschreibung Einzelnachweise einzureichen, genügt das Zertifikat.
- Schutz vor Ausschluss: Ihre geprüften Nachweise liegen vollständig vor – fehlende Unterlagen sind kein Risiko mehr.
- Auffindbarkeit: Öffentliche Auftraggeber können Sie gezielt über die Suchfunktion im AVPQ finden.
- Synchronität zur EEE: Ihre Nachweise entsprechen den Vorgaben der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Sind Präqualifikation und Aufnahme in das amtliche Verzeichnis Pflicht?
Nein – es handelt sich um ein freiwilliges Handeln des Unternehmens. Allerdings bietet die Eintragung ins amtliche Verzeichnis Zeit- und Kostenvorteile sowie Nachweissicherheit.
Die Eintragung ins amtliche Verzeichnis ist ein Jahr lang gültig. Anstelle der Übersendung vieler Dokumente und Erklärungen reicht die Weitergabe des Zertifikats. Bei E-Vergabeverfahren ist für den öffentlichen Auftraggeber erkennbar, wenn ein Unternehmen im amtlichen Verzeichnis eingetragen ist.