Weiterentwicklung

Potenzialberatung und Transformationsberatung: ab sofort ab einem Angestellten möglich

Eine positive Richtlinienänderung gibt es bei der NRW-Förderprogrammfamilie “Potenzialberatung“ sowie “Transformationsberatung”. Beide Programme stehen seit dem 1. März Unternehmen in NRW mit mindestens einem Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) offen. Damit entfällt die bisherige Untergrenze von mindestens zehn Vollzeitäquivalenten.
Wesentliche Elemente der Programmfamilie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:
  • Potenzialberatung (maximal acht Tage)
  • Transformationsberatung Green Economy (maximal zwölf Tage)
  • Neustartberatung (zusätzlich maximal zwei Tage)
Die Potenzialberatung und Transformationsberatung Green Economy können unabhängig voneinander genutzt werden und spielen nach den gleichen, nachfolgenden Regeln:
Das Förderangebot richtet sich an Existenzgründer ab Gründungsdatum sowie Unternehmer einschließlich Non-Profit-Organisationen mit Sitz in NRW sowie mit mindestens einem Beschäftigten (Vollzeitäquivalent). Die Potenzialberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden. Unternehmen können ihren Berater frei wählen.
Seit dem 1. Juli 2022 werden 40 Prozent der Beraterkosten bezuschusst - bis maximal 400 Euro pro Beratungstag. Zusätzlich können vor Durchführung der Potenzialberatung beziehungsweise der Transformationsberatung zwei weitere Beratungstage für eine Neustartberatung in Anspruch genommen werden, sofern gegenüber der Agentur für Arbeit im letzten halben Jahr eine Entlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) übermittelt wurde.
Das NRW-Förderprogramm "Potenzialberatung" zielt auf die strategische Beratung von maximal acht Beratungstagen in nahezu allen Arbeitsbereichen im Unternehmen ab, darunter
  • Arbeitsorganisation (Strukturen + Prozesse / Arbeitszeit / interne + externe Kommunikation und Kooperation / QM / Marketing + Vertrieb)
  • Kompetenzentwicklung (insbesondere Personalentwicklung / Qualifizierung / Stärkung der Ausbildungsfähigkeit)
  • Demographischer Wandel (insbesondere Wissensmanagement / altersgerechte Arbeitsorganisation / Arbeitszeit)
  • Digitalisierung (insbesondere Gestaltung von Arbeit und Technik / Partizipation / IT-Sicherheit / Strategien)
  • Gesundheit (insbesondere Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements / Work-Life-Balance)
Das NRW-Förderprogramm “Transformationsberatung Green Economy” zielt auf die strategische Beratung von maximal zwölf Beratungstagen im Gesamtkontext eines nachhaltigen Wirtschaftens ab.
Insbesondere können Betriebe entlang des Themas Green Economy - das meint insbesondere nachhaltiges und umweltverträgliches Wirtschaften:
  • ihre Stärken und Schwächen ermitteln
  • Produkte und Dienstleistungen auf Nachhaltigkeit fokussieren
  • Bildungsbedarfe der Beschäftigten ermitteln
  • betriebsspezifische Lösungen erarbeiten
Ausdrücklich nicht förderfähig sind operative Tätigkeiten (zum Beispiel Weiterbildungen, Coaching, Layout, Schreiben von Dokumentationen, Implementieren einer Software, ...) sowie Rechts-, Steuer- und Liquiditätsberatungen.