CE-Kennzeichnung: Brexit/Umstellung auf UKCA-Label

Die CE-Kennzeichnung bleibt in Großbritannien auch nach dem Brexit weitestgehend gültig. Damit entfällt für die meisten Produkte die Pflicht zur Umstellung auf das UKCA-Label. Für gewisse Produktgruppen gelten jedoch abweichende Regelungen.
Nach Auskunft des Ministeriums für Wirtschaft und Handel (DBT), wird das Vereinigte Königreich die CE-Kennzeichnung weitestgehend weiterhin anerkennen. Die britische Regierung rückt damit von ihrem ursprünglichen Plan ab, die Produktkennzeichnung verpflichtend auf das neue UKCA-Label umzustellen. Für Unternehmen bestehe die Möglichkeit, die neue UKCA-Kennzeichnung freiwillig zu verwenden.
Weitere Hintergründe und eine Übersicht darüber, für welche Produkte die CE-Kennzeichnung weiterhin möglich ist beziehungsweise für welche Produkte eine Umstellung auf das UKCA-Label erfolgen muss, bieten die Webseite GTAI Germany Trade & Invest.
Die IHK Aachen bietet weitere Außenwirtschaftsinformationen (unter anderem zum Thema Brexit) an und berät zu politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einzelnen Ländern.
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