Existenzgründung und Unternehmensförderung

Unterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz

Wer eine Gaststätte oder ein Hotel betreiben wollte, benötigte hierfür bisher eine Gaststättenerlaubnis. Seit dem 1. Juli 2005 ist diese nur noch dann erforderlich, wenn Sie in Ihrem Betrieb Alkohol ausschenken.
Die für den Alkoholausschank erforderliche Genehmigung beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Erst wenn diese Genehmigung und die zusätzlich erforderliche Gewerbeanmeldebescheinigung vorliegen, dürfen Sie mit Ihrer Gewerbetätigkeit beginnen.

Nachweis der fachlichen Eignung

Für die Erteilung der Konzession ist es unter anderem notwendig, Ihre fachliche Eignung nachzuweisen. In der Regel weisen Sie Ihre fachliche Eignung durch die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nach.

Inhalte der Unterrichtung

  • Schankanlagenrecht
  • Lebensmittelüberwachung und Lebensmittelrecht
  • Lebensmittel tierischer Herkunft
  • Hygienevorschriften
  • Kennzeichnung der Speisen- und Getränkekarte u.v.m.

Grundsätzliche Informationen zur Unterrichtung im Gaststättengewerbe

Die Gaststättenunterrichtung findet alle zwei Monate in der IHK Ulm statt. Die Unterrichtung dauert etwa 4,5 Stunden, beginnt jeweils um 12:30 Uhr und endet gegen 17 Uhr
Die Teilnahmegebühr beträgt 70 €. Sie erhalten bei der Unterrichtung den Gebührenbescheid. Die Bescheinigung über die Unterrichtung erhalten Sie nachträglich nach Zahlungseingang per Post zugesandt. Bitte bringen Sie zu dieser Veranstaltung unbedingt Ihren Personalausweis mit. Die Bescheinigung ist deutschlandweit und unbefristet gültig.
Die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung setzt ausreichende Sprachkenntnisse für die deutschsprachige Unterrichtung voraus. Sollten Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dieser Unterrichtung folgen zu können, werden in anderen IHKs Sonderunterrichtungen in ausländischer Sprache angeboten. Fragen Sie uns nach den Adressen.
Wann ist eine Teilnahme an der Unterrichtung im Gaststättengewerbe nicht erforderlich:
Von der Unterrichtung ist befreit, wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Falls dies der Fall ist, sprechen Sie uns bitte an Tel. 0731/173-250. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung. 

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