International

Aktuelles zu Zoll und Exportkontrolle

  • Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland trat am 1. Mai 2024 in Kraft.
Es fallen alle Einfuhrzölle auf EU-Ursprungswaren in Neuseeland weg. Im Gegenzug werden schrittweise die Zölle auf neuseeländische Ursprungswaren bei der Einfuhr in die EU erheblich gesenkt bzw. abgeschafft. Im Agrarbereich wird es einen stufenweisen Abbau und Zollkontingente geben. Ursprungsnachweise: Neuseeland darf in der Länderliste der Lieferantenerklärung genannt werden. Die Ursprungsregeln sind in den Zolldatenbanken › Warenursprung und Präferenzen Online (WuP) und › Access2Markets abrufbar. Auf Rechnungen an neuseeländische Kunden kann bei EU-Ursprungsware die Erklärung zum Ursprung abgegeben werden (Anhang 3-C)

  • Russland / Belarus Embargo
Um Umgehungslieferungen nach Russland und Belarus zu verhindern, werden im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Litauen, Estland, Lettland, Finnland und Polen verstärkte Kontrollen und Maßnahmen betreffend der Ausfuhr nach, beziehungsweise die Durchfuhr von Waren durch Russland oder Belarus in verschiedene Länder, wie zum Beispiel in die Türkei, Aserbaidschan, Georgien, angewendet. Die Zollbehörden der genannten Länder verlangen zusätzliche Informationen, um das Risiko des Verbleibs der Ware in Russland beim Austritt beurteilen zu können. Werden diese Angaben nicht gemacht oder enthalten die Dokumente nicht die erforderlichen Angaben, wird der Austritt der Sendung verweigert.
  • Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle
Das BAFA hat zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren die Allgemeinen Genehmigungen für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter aktualisiert und verlängert. Zusätzlich wurde eine neue Genehmigung, die AGG Nr. 36 für Marineausrüstung, eingeführt und ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. › mehr Infos
  • Carnet Saudi-Arabien und Phillippinen
Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris teilt folgendes mit: Carnets (ATA) für das Königreich Saudi-Arabien dürfen ab dem 01.06.2024 für Messe- und Ausstellungsgüter ausgestellt werden. Carnets (ATA) für die Philippinen dürfen ab dem 15.07.2024 für Messe- und Ausstellungsgüter, Warenmuster und Berufsausrüstung ausgestellt werden.
  • Carnet Peru
Seit dem 30.04.2024 ist die Handelskammer Lima als 79. operativer bürgender Verband Mitglied der internationalen Bürgschaftskette. Somit ist die Ausstellung von Carnets (ATA) nun für Peru möglich und sie werden vom peruanischen Zoll für Messe-/Ausstellungsgüter und Berufsausrüstung akzeptiert.
Noch mehr Fragen zu Zoll oder Exportkontrolle? Kontaktieren Sie uns!
Stand: 08.05.2024