Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und höchstens 20 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Eine Förderung ist auch für Existenzgründer möglich. In diesem Fall muss die Gründung bis zur Abrechnung formal abgeschlossen sein, beispielsweise in Form einer Gewerbeanmeldung.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bezuschusst die Inanspruchnahme von FuE-Dienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bzw. bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung:
Innovations-gutschein Gegenstand der Förderung
BW
Wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten.
Hightech BW (für KMU älter als fünf Jahre)
Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.
Start-up BW (für Startups bis max. fünf Jahre nach Gründung)
Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus folgenden Wachstumsfeldern der Zukunft: Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation, GovTech

Wie wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Kosten, die von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden. Die Förderung durch die Innovationsgutscheine deckt bis max. 50 % dieser Ausgaben ab.
Als Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen im Sinne der Förderung gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen.
Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden.

Wie sind die Konditionen?

Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Innovations-gutschein Fördersatz / max. Fördersumme
BW
50% / 7.500 Euro
Hightech BW
50 % / 20.000 Euro
Start-up BW
50 % / 20.000 Euro
Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden. Insgesamt können pro Unternehmen maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Innovationsgutscheine Start-up BW vergeben werden.

Wo stellt man den Antrag?

Der Förderantrag wird seit 1.12.2023 bei der L-Bank gestellt.
Informationen finden Sie unter:
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html

Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Der Vertragsabschluss mit dem FuE-Dienstleister darf in jedem Fall erst nach der Bewilligung erfolgen.
Anträge auf Innovationsgutscheine können fortlaufend eingereicht werden.


Selbstverständlich stehen wir gerne zur Verfügung, wenn Sie allgemeine Fragen zum Innovationsgutschein haben oder beispielsweise zunächst Firmen oder Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner oder Dienstleister für die extern vergebenen Leistungen suchen.
Anspruchsvollere anwendungsnahe Projekte fördert das ZIM-Programm des Bundes mit Zuschüssen.
Größere Innovationsprojekte und Innovationsvorhaben bezuschusst das Invest BW-Programm des Landes mit bis zu 5 Mio. Euro.
Förderungen für die Anmeldung von Schutzrechten bekommen Sie über das Amt der Europäischen Kommission für geistiges Eigentum (EUIPO).
Neben Zuschüssen und Finanzierungsprogrammen können Sie Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auch steuerlich fördern lassen. Wie, steht hier.
Digitalisierungsaktivitäten Ihres Unternehmens werden von der Digitalisierungsprämie des Landes unterstützt. Sehen Sie bitte hier.
Sind Sie Automobilzulieferer und brauchen Sie Beratung bei der Transformation in der Automobilwirtschaft? Dann könnte der Beratungsgutschein “Transformationswissen BW” für Sie richtig sein.