ATLAS Ausfuhr

ATLAS - Elektronisches Ausfuhrverfahren

Die Abwicklung des Ausfuhrverfahrens hat sich geändert. Das Ausfuhrverfahren mit Einheitspapier wurde zum 1. Juli 2009 durch die elektronische Anmeldung mithilfe des elektronischen Zollsystems ATLAS ersetzt. Die für die Ausfuhrerklärung erforderlichen Daten müssen von den Zollanmeldern in ATLAS eingefügt werden. Das liegt unter anderem daran, dass ein elektronisches System viele zusätzliche Prüfmöglichkeiten hat, die es bei Papieranmeldungen so nicht gibt. Zusätzlich wirken sich europäische Rechtsänderungen auf die vereinfachten Ausfuhrverfahren aus. Im Merkblatt Atlas finden Sie dazu Informationen
Verfahrensübersicht
Das elektronische Verfahren ATLAS-Ausfuhr gilt für alle Ausfuhrvorgänge:
  • zweistufiges Normalverfahren bei einem Wert ab 3.001 Euro
  • einstufige Vereinfachung für Kleinsendungen bei einem Wert zwischen 1.001 und 3.000 Euro bei der Ausgangszollstelle
  • die unvollständige Ausfuhranmeldung
  • die Abwicklung des Anschreibeverfahrens (zugelassener Ausführer) mit der zollamtlichen Bewilligung des Hauptzollamtes (HZA)
  • Ausfuhren per Post
  • Ausfuhren von verbrauchsteuerpflichtigen Waren
  • Ausfuhren von Marktordnungswaren (MO), also landwirtschaftlichen Erzeugnissen
  • den "Vertrauenswürdigen Ausführer" (§ 17 AWV)
Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen nach wie vor nicht elektronisch angemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Atlas (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB)