Internationale Fachkräftesicherung

Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung

Für Unternehmen, die vorübergehend mehr Personal brauchen, besteht mit der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung Personen aus dem Ausland zu beschäftigen.

Kurzüberblick

  • Unabhängig von Qualifikation
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 30 Stunden/Woche
  • Beschäftigung nicht länger als 90 Tage je 180-Tage-Zeitraum beziehungsweise 8 Monate je 12 Monats-Zeitraum
  • Arbeitgeber muss Reisekosten übernehmen
  • Arbeitgeber muss tarifgebunden sein und zu tariflichen Bedingungen beschäftigen
  • Kontingent 25.000 Personen für 2024
  • Online-Antrag über die Bundesagentur für Arbeit
    • Einreise mit Arbeitserlaubnis von BA oder Visum von Auslandsvertretung
    • Bei Visum Vorabzustimmung durch BA erforderlich
    • Vorabzustimmung und Arbeitserlaubnis können online beantragt werden

Anträge

Zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis/Vorabzustimmung zu einem Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte aus dem Ausland auf der BA-Internetseite für Unternehmen.
Für den Online-Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier die Links zu den Formularen: