Internationale Fachkräftesicherung
Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
Für Unternehmen, die vorübergehend mehr Personal brauchen, besteht mit der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung Personen aus dem Ausland zu beschäftigen.
Kurzüberblick
- Unabhängig von Qualifikation
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 30 Stunden/Woche
- Beschäftigung nicht länger als 90 Tage je 180-Tage-Zeitraum beziehungsweise 8 Monate je 12 Monats-Zeitraum
- Arbeitgeber muss Reisekosten übernehmen
- Arbeitgeber muss tarifgebunden sein und zu tariflichen Bedingungen beschäftigen
- Kontingent 25.000 Personen für 2024
- Online-Antrag über die Bundesagentur für Arbeit
- Einreise mit Arbeitserlaubnis von BA oder Visum von Auslandsvertretung
- Bei Visum Vorabzustimmung durch BA erforderlich
- Vorabzustimmung und Arbeitserlaubnis können online beantragt werden
Anträge
Zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis/Vorabzustimmung zu einem Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte aus dem Ausland auf der BA-Internetseite für Unternehmen.
Für den Online-Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier die Links zu den Formularen:
- Infoblatt Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (Link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/infoblatt-kurzzeitige-kontingentierte-beschaeftigung_ba047544.pdf)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-zum-beschaeftigungsverhaeltnis_ba047549.pdf)
- Zusatzblatt D zum Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (Link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/zusatzblatt-c-zum-formular-erklaerung-zum-beschaeftigungsverhaeltnis_ba047011.pdf)