Prüfung zum zertifizierten Verwalter

Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) haben Wohnungseigentümer seit dem 1. Dezember 2023 grundsätzlich einen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Als WEG-Verwalter können Sie bei uns die Prüfung zum zertifizierten Verwalter ablegen. 

Wer ist zertifizierter Verwalter?

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt (vgl. § 26a Abs. 1 WEG).
Einem zertifizierten Verwalter ist gleichgestellt, wer
  • die Befähigung zum Richteramt,
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
  • einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin oder
  • einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
besitzt. Diese Personen dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen.
Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.
Bei Inkrafttreten der WEG-Reform zum 1. Dezember 2020 bereits bestellte Verwalter, gelten noch bis zum 1. Juni 2024 gegenüber den Wohneigentümern dieser Gemeinschaften als zertifizierte Verwalter.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil (90 Minuten) und einem mündlichen Teil (15 Minuten) zusammen. Beide Prüfungsteile finden in Mannheim statt. Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus. 

Prüfungstermine 2024

Schriftlicher Prüfungsteil
Mündlicher Prüfungsteil
Anmeldefrist
Status
25. Juni 2024
28. Juni 2024
4. Juni 2024
ausgebucht
10. September 2024
13. September 2024
20. August 2024
Anmeldung möglich
19. November 2024
22. November 2024
29. Oktober 2024
Anmeldung möglich

Anmeldung

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 100 KB) per E-Mail oder per Post zu. Sie erhalten ca. 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine schriftliche Einladung mit allen wichtigen Informationen zu Ihrer Prüfung.
Gegebenenfalls können Prüfungstermine bei großer Nachfrage bereits vor Anmeldeschluss ausgebucht sein. sollte der gewünschte Termin ausgebucht sein, werden wir Sie umgehend informieren und Ihnen den nächstmöglichen Prüfungstermin benennen.

Kosten

Die Prüfungsgebühren ergeben sich aus dem Gebührentarif der IHK Rhein-Neckar. Die Gesamtprüfung (schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil) kostet 300,00 Euro.

Welche Inhalte sind prüfungsrelevant?

Der Rahmenplan für die Prüfung zum zertifizierten Verwalter beschreibt Lernziele und Lerninhalte in vier Themenbereichen:
  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • Rechtliche Grundlagen
  • Kaufmännische Grundlagen
  • Technische Grundlagen

Wann gilt die Prüfung als bestanden?

Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil bestanden sind.
Der schriftliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in allen Themenbereichen, auf die sich die Prüfung erstreckt, jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.
Der mündliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.

Müssen Sie sich als zertifizierter Verwalter weiterbilden?

Ja, die im Jahr 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht bleibt von den neuen Regelungen zum zertifizierten Verwalter unberührt. 

Ist die Zertifizierung Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung als Wohnimmobilienverwalter?

Nein, die Zertifizierung ist keine Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung. Die Tätigkeit als Verwalter ist deshalb auch dann gewerberechtlich zulässig, wenn der Verwalter über kein Zertifikat verfügt.