Inhalt der Sachkundeprüfung "Finanzanlagenfachmann/-frau IHK"

Vermittler und Berater von Finanzanlagen müssen die aktuellen Berufsregeln beachten. Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen haben Gewerbetreibende eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachzuweisen.
Dafür müssen Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater – soweit sie nicht einen gleichgestellten Abschluss nachweisen können – eine Prüfung als “Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK” erfolgreich absolvieren. Dies gilt auch für die Beschäftigten von Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Der Rahmenplan soll Prüflingen, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in den beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen.
Unterschiedliche Kategorien der Prüfungsrelevanz wurden zur besseren Orientierung eingeführt. So steht
Symbol
Bedeutung
G
für Grundlagen, die zum Verstehen und zur Beantwortung der prüfungsrelevanten Inhalte zielführend sind
P
für im praktischen Prüfungsteil relevante Inhalte
S
für im schriftlichen Prüfungsteil relevante Inhalte und
S+P
für im schriftlichen und praktischen Prüfungsteil relevante Inhalte
Durch die Zuordnung der Lerninhalte zu unterschiedlichen Taxonomiestufen, die im Rahmenplan genau erläutert werden, wird außerdem erkennbar, ob erlerntes Wissen lediglich reproduziert oder zur Findung von Lösungen herangezogen werden muss.