Interesssenvertretung

"Für kleine und mittlere Firmen kaum erfüllbar“

Potsdam, 18. Dezember 2023 – Die jetzt auf EU-Ebene erreichte Einigung zum EU-Lieferkettengesetz (CSDDD - Corporate Sustainability Due Diligence Directive) sehen die Brandenburger IHKs mit großer Sorge. Das Vorhaben verdeutlicht, dass die EU-Entscheidungsträger unternehmerischen Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten überschätzen.
„Die Anforderungen, die gesamte Wertschöpfungskette auf Risiken zu untersuchen, ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen kaum erfüllbar.“ Das sagt Potsdams IHK-Präsidentin Ina Hänsel für die brandenburgischen Industrie- und Handelskammern. „Sie birgt Rechtsunsicherheit und unkalkulierbare Risiken, die dazu führen werden, dass sich unsere international tätigen Unternehmen aus bestimmten Märkten zurückziehen werden. Im Ergebnis werden Lieferketten empfindlich gestört. Zudem führt die im Gesetzesvorhaben vorgesehene zivilrechtliche Haftung zu unkalkulierbaren Risiken für Unternehmen.“
Die Arbeits- und Lebensverhältnisse der durch das Lieferkettengesetz eigentlich adressierten Zielgruppe, Menschen in Entwicklungsländern, würden sich aus Sicht der Brandenburger IHKs durch dieses Gesetz nicht verbessern. „Die bürokratischen Anforderungen für die europäischen Unternehmen werden umso höher sein und sich weiter negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Europa auswirken“, so Hänsel. Unternehmen, die die Einhaltung des vorgesehenen Gesetzes nicht absichern können, werden ihre Sourcing- und Einkaufsstrategien, notfalls zuungunsten ihrer eigenen Kostenstruktur, anpassen müssen. „Diese negativen Folgen können von der EU so nicht gewollt sein. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten sollten daher künftig das EU-Lieferkettengesetz auf seine Erfolgswirksamkeit und seine Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen und die Menschenrechtssituation in den Entwicklungsländern evaluieren, um im späteren Verlauf Kurskorrekturen vorzunehmen“, fordert die IHK-Präsidentin.