Recht im Überblick

Recht Aktuell

Zum 1. Januar 2024 werden zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft treten, die Unternehmen beachten müssen. Weitere kommen im späteren Jahresverlauf dazu. Wir haben die wichtigsten Änderungen nach Themenfeldern sortiert für Sie zusammengestellt und ergänzen den Überblick fortlaufend.

Was ändert sich in der Arbeitswelt?

Erhöhung des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Im Jahr 2025 kommt dann die nächste und vorerst letzte Erhöhung auf 12,82 Euro. Das bedeutet, dass Arbeitgeber mögliche Anpassungen hinsichtlich der vereinbarten Stundenzahl oder andere Anpassungen vornehmen müssen. Weiterhin empfehlen wir aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns, das gesamte Lohngefüge im Unternehmen zu überdenken.  Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ab wann? 1. Januar 2024

Erhöhung des Azubilohns

Der Mindestlohn für Azubis erhöht sich entsprechend der Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes jährlich. Azubis, die 2024 mit der Ausbildung beginnen, müssen einen Mindestlohn von monatlich 649 Euro im ersten Ausbildungsjahr erhalten.
Ab wann? 1. Januar 2024

Neue Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Minijobber

Durch die Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Minijob-Grenze von bisher 520 Euro auf 538 Euro brutto im Monat. Dies ist ein Durchschnittsbetrag. Minijobber können in einem Monat auch mehr als 538 Euro verdienen, solange die Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro brutto nicht überschritten wird. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ab wann? 1. Januar 2024

Was ändert sich im Gesellschafts- und Bilanzrecht?

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes (MoPeG) - GbR

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Damit wird das Personengesellschaftsrecht umfassend überarbeitet. Wichtigste Änderungen sind: Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Einführung eines Gesellschaftsregisters. Weitere Informationen finden Sie hier
Ab wann? 1. Januar 2024

Was ändert sich im Gewerberecht?

Transparenzregister - Geldwäsche

Ab 1. Januar 2024 müssen alle wirtschaftlich Berechtigten der Unternehmen im Transparenzregister eingetragen sein. Soweit für Gesellschaften bürgerlichen Rechts bisher keine Pflicht bestand, die wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister zu melden, ändert sich dieser Umstand dann, wenn es sich um eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) handelt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ab wann? 1. Januar 2024

Was ändert sich für Handel und Gastronomie?

Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie läuft aus

Vor dem Hintergrund fehlender Haushaltsmittel hat sich das Parlament entschieden, den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent in der Gastronomie nicht über den 31. Dezember 2023 hinaus zu verlängern. Ab dem 1. Januar 2024 gilt daher im Restaurant wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent.  Mit dem (ersten) Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (außer Getränke) von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt, um die Branche während der Krise zu entlasten. Die Maßnahme war daher ursprünglich auf die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 beschränkt. In den Folgejahren wurde die Regelung mehrfach verlängert. Nunmehr läuft sie zum 31. Dezember 2023 aus.  
Ab wann? 1. Januar 2024

Was ändert sich im Bereich Beschaffung?

Änderung der Schwellenwerte für Ausschreibungen

Im zweijährigen Turnus erfolgt durch die EU-Kommission eine Überprüfung und Anpassung der Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren. Zum 01. Januar 2024 werden diese angepasst. Die neuen Schwellenwerte wurden in den Delegierten Verordnungen (EU) 2023/2495, 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 der Europäischen Kommission vom 15.11.2023 veröffentlicht. Die neuen Werte und weitere Informationen finden Sie hier.
Ab wann? 1. Januar 2024