Stadt und Umland
Förderung für lebenswerte Quartiere im Rahmen der Initiative ‘Neues Europäisches Bauhaus’ (NEB)
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Initiative ‘Neues Europäisches Bauhaus’ (NEB) einen neuen Förderaufruf zur Wiederbelebung von Stadtvierteln und Nachbarschaften in Europa veröffentlicht. Gesucht werden innovative Projekte, die Städte und Gemeinden attraktiver, inklusiver und nachhaltiger gestalten sowie neue Lösungen für bezahlbaren Wohnraum entwickeln. Organisationen können ihre Projektvorschläge bis zum 1. Dezember 2026 einreichen. mehr…
Landeswettbewerb „CO2-neutrales Quartier“
Das Klimabündnis Stadtentwicklung Brandenburg lobte zum dritten Mal den Wettbewerb „CO₂-neutrales Quartier“ aus. Nach zwei erfolgreichen Wettbewerbsrunden in den Vorjahren waren bis 30. September 2026 Kommunen, Wohnungsunternehmen, Energieversorger und weitere Akteure eingeladen, ihre integrierten und kooperativen Vorhaben für eine klimaneutrale Stadt- und Quartiersentwicklung einzureichen. Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative und übertragbare Projekte sichtbar zu machen, die konkrete Beiträge zur Erreichung der Klimaneutralität leisten. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse.
Nachhaltige Stadtentwicklung (NaS)
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt in der EU-Strukturfondsperiode 2021-2027 Vorhaben im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die Grundlage bildet hierfür die NaS-Richtlinie im Land Brandenburg. Im Rahmen von voraussichtlich drei Aufrufen sollen Vorhaben für folgende Themenschwerpunkte identifiziert und ausgewählt werden:
- Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur
- Ökologische und klimagerechte Entwicklung und Klimaanpassung sowie nachhaltige Mobilitätslösungen
Das Programm richtet sich schwerpunktmäßig an Zentrale Orte, aber auch an deren funktional verknüpftes Umland sowie weitere Partner.
Ausbau Erneuerbarer Energien verträglich gestalten
Brandenburg hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 klimaneutral zu wirtschaften und zu leben. Dafür braucht es den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Nutzung der Solarenergie durch Photovoltaik (PV) soll bis zum Jahr 2030 auf 18 Gigawatt installierter Leistung anwachsen und bis 2040 auf 33 Gigawatt. Bei der Realisierung dieser Ausbauziele der Energiestrategie 2040 soll ein besonderer Fokus auf der Nutzung von Dächern, Parkplätzen und bereits versiegelten Flächen liegen. Auch PV-Freiflächenanlagen und damit einhergehende Doppelnutzungskonzepte sind zum Erreichen der Ziele essenziell. Die Planungshoheit liegt hier bei den Kommunen.
Um sie bei der Bauleitplanung für den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik zu unterstützen, haben das Klimaschutzministerium, das Infrastrukturministerium und das Energieministerium gemeinsam eine Arbeitshilfe erarbeitet. Darin werden planungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie kommunale Teilhabeoptionen kompakt zusammengefasst und sowohl Positiv- als auch Ausschlusskriterien als Orientierungsrahmen für die Kommunen benannt. Die Arbeitshilfe hier.
Um sie bei der Bauleitplanung für den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik zu unterstützen, haben das Klimaschutzministerium, das Infrastrukturministerium und das Energieministerium gemeinsam eine Arbeitshilfe erarbeitet. Darin werden planungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie kommunale Teilhabeoptionen kompakt zusammengefasst und sowohl Positiv- als auch Ausschlusskriterien als Orientierungsrahmen für die Kommunen benannt. Die Arbeitshilfe hier.
