Aktuelle Bauleitplanungen
Die Bauleitplanung regelt im Unterschied zum Bauordnungsrecht die bauliche Nutzbarkeit von Grund und Boden. Sie legt also fest, ob und in welchem Ausmaß oder unter welchen Voraussetzungen ihr Grundstück bebaut werden darf. Damit regelt sie auch, ob eine gewerbliche Nutzung möglich ist.
Hier finden Sie eine Auswahl von Links zu den Beteiligungsplattformen einzelner Kommunen. Unter „Weitere Informationen“ sind zudem Zugänge zu weiteren Akteuren aufgeführt. Im Beteiligungsverfahren kann die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben.
Einflussmöglichkeiten bestehen während der Planvorbereitung, insbesondere im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Amtsblatt oder in der Tagespresse bekannt gemacht wird. Die Industrie- und Handelskammer vertritt gemeinsam mit der Handwerkskammer den öffentlichen Belang der Gesamtwirtschaft und wird im Rahmen der Trägerbeteiligung einbezogen.
In unseren Stellungnahmen achten wir darauf, dass wirtschaftliche Belange gewahrt bleiben. Dazu zählen insbesondere eine wirtschaftsfreundliche Infrastruktur, ausreichend große Gewerbeflächen sowie angemessene Abstände zwischen gewerblicher Nutzung und ruhiger Wohnnutzung oder Naturschutzflächen.
Die Einwendungsfristen direkt Betroffener können von den Fristen für unsere Stellungnahmen abweichen.
Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen oder Hinweisen.
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Landkreis Uckermark
Landkreis Barnim
Landkreis Märkisch Oderland
Landkreis Oder-Spree
Frankfurt (Oder)
Planfeststellungsverfahren
- B 168 Ausbau der freien Strecke und Neubau eines Radweges zwischen Trampe und Eberswalde
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Trampe, Spechthausen, Eberswalde, Biesenthal, Bernau, Lanke, Steinbeck, Sternebeck, Harnekop, Fürstenwalde/Spree, Neuendorf im Sande, Obersdorf und Hennickendorf beansprucht.Der vorliegende Plan umfasst den Ausbau der B 168 im Landkreis Barnim zwischen Trampe und Eberswalde zum Zwecke der Gradientenverbesserung sowie die Verbreiterung der Fahrbahn auf 7,50 m.
