Kaufmann/-frau für Büromanagement (neue VO ab 01.08.2025)
Allgemeines
Hintergrund der Neuordnung
Anlass der Neuordnung ist die Anpassung des Ausbildungsberufs mit dem Ziel der Verstetigung der Erprobungsverordnung bzgl. abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen und deren Zusammenführung mit der entsprechenden Grundverordnung. Gemäß der Evaluation soll die gestreckte Abschlussprüfung in Dauerrecht überführt werden. Auch das Strukturmodell mit Pflicht- und Wahlqualifikationen sowie die Berufsbezeichnung haben sich bewährt. Im Rahmen der Anpassung sollen zudem die aktuellen Standardberufsbildpositionen sowie Kompetenzorientierung und Kompetenzverständnis des Deutschen Qualifikationsrahmens verstärkt Eingang in die Ausbildungsordnung finden.
Arbeitsgebiet:
Kaufleute für Büromanagement sind in Unternehmen und Betrieben unterschiedlicher Größe in der privaten Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst tätig. Sie unterstützen betriebliche Prozesse und bearbeiten daraus entstehende Fachaufgaben. Sie verfügen über mindestens zwei vertiefte Qualifikationen in den Bereichen: Auftragssteuerung und -koordination; kaufmännische Steuerung und Kontrolle; kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen, Einkauf und Logistik; Marketing und Vertrieb; Personalwirtschaft; Assistenz und Sekretariat; Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement; Verwaltung und Recht sowie öffentliche Finanzwirtschaft.
Branchen/Betriebe:
private Wirtschaft aller Branchen, öffentlicher Dienst
Berufliche Fähigkeiten:
Organisieren, Koordinieren, Durchführen und Reflektieren bürowirtschaftlicher sowie projekt- und auftragsbezogener Abläufe, Kooperieren und Kommunizieren mit internen und externen Partnern, Recherchieren, Aufbereiten und Präsentieren von Daten sowie Informationen, Erstellen schriftlicher Dokumente, Gestalten und Dokumentieren von Kundenbeziehungen, Bearbeiten von Beschaffungsvorgängen, Unterstützen und Dokumentieren personalbezogener Aufgaben, Anwenden von Buchungssystemen und Instrumenten des Rechnungswesens, Einhalten von Datenschutz und Datensicherheit, Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, Berücksichtigen von rechtlichen Vorgaben, Anwenden einer Fremdsprache.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Inkrafttreten: 1. August 2025
Berufsschulen:
Landkreis Oder-Spree
Oberstufenzentrum Oder-Spree
Europaschule Palmnicken 1 15517 Fürstenwalde Tel.: (0 33 61) 3 76 21 01 Fax: (0 33 61) 3 76 22 01 E-Mail: sekretariat@osz-oder-spree.de
Landkreis Märkisch-Oderland
Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland
Wriezener Straße 28 e 15344 Strausberg Tel.: (0 33 41) 34 55 11 Fax: (0 33 41) 34 55 43 E-Mail: info@oberstufenzentrum-mol.de
Stadt Frankfurt (Oder)
Konrad Wachsmann Oberstufenzentrum
Potsdamer Straße 4 15234 Frankfurt (Oder) Tel.: (03 35) 60 69 70 Fax: (03 35) 60 69 718 E-Mail: kwosz@schulen-ffo.de
Landkreis Barnim
Oberstufenzentrum I Barnim
Wirtschaft & Verwaltung Hans-Wittwer-Straße 7 16321 Bernau Tel.: (0 33 38) 70 93 00 Fax: (0 33 38) 70 93 29 E-Mail: osz1-barnim.schulleitung@schulen.kvbarnim.de
Landkreis Uckermark
Oberstufenzentrum Uckermark
Brüssower Allee 97 17291 Prenzlau Tel.: (0 39 84) 8 65 63 10 E-Mail: sekretariat@osz-uckermark.de
Modul zur Einstiegsqualifizierung (EQ):
Wirtschaft und Verwaltung - Büroassistenz
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
Fachkaufmann/-frau (diverse Fachrichtungen)
Betriebswirt/-in (IHK) |
Ausbildungsinhalte
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Die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement gliedert sich aktuell wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zehn Wahlqualifikationen mit einem zeitlichen Richtwert von jeweils fünf Monaten
Abschnitt C
Integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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Informationen zu Abschlussprüfung Teil 2
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Entsprechend der Ausbildungsverordnung Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement vom 25. Februar 2025 muss der Prüfling zur Abschlussprüfung Teil 2 im Rahmen des Prüfungsbereiches „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ zwischen “Klassische Variante” und “Reportvariante” als Prüfungsform wählen.
Bei ersterem werden dem Prüfling zwei praxisbezogenen Fachaufgaben vorgelegt, von denen er eine auswählt, in Vorbereitung auf das fallbezogenen Fachgespräch bearbeitet und Lösungswege entwickelt. Im Falle der Reportvariante hat der Prüfling in zwei Wahlqualifikationen einen Report über die Durchführung einer selbst gewählten betrieblichen Fachaufgabe durchzuführen und zu dokumentieren. Während des fallbezogenen Fachgespräches erfolgt die Vorstellung des vom Ausschuss ausgewählten Reports.
Reportvariante:
Die Entscheidung über die Auswahl des Zugangsweges (Report oder klassisch) ist der IHK mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 mitzuteilen. Bitte beachten: Nachdem die Entscheidung mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 der IHK mitgeteilt wurde, ist eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich.
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