Florist/-in (neue VO gültig ab 01.08.2025)
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Neuordnung:
Die Ausbildung zur Floristin bzw. zum Floristen wurde aktualisiert und tritt ab dem 1. August 2025 in Kraft.
Der Beruf hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt – insbesondere in den Bereichen Kundenorientierung, Kommunikation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Zudem gewinnen betriebswirtschaftliche Grundlagen zunehmend an Bedeutung.
Diese Veränderungen wurden in die Ausbildungsinhalte aufgenommen. Neu sind außerdem überarbeitete Standardberufsbildpositionen sowie die gestreckte Abschlussprüfung als neue Prüfungsform.
Arbeitsgebiet: Floristinnen und Floristen sind aufgrund ihrer breitgefächerten Ausbildung qualifiziert im Umgang mit Blumen, Pflanzen und Pflanzenteilen. Sie ordnen sie in das botanische System ein und versorgen und pflegen diese fachgerecht. Sträuße, Gestecke und Pflanzungen fertigen sie nach Wünschen der Kunden unter Berücksichtigung der Grundlagen der Gestaltung und unter Beachtung von Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Ein wichtiger Teil ihrer Berufstätigkeit ist die fachgerechte Kundenberatung und die Wahrnehmung kaufmännischer Funktionen. Floristen und Floristinnen sind vorwiegend im Floristen-Fachhandel angestellt; zunehmend auch freiberuflich tätig.
Branchen/ Betriebe:
Unternehmen des Blumen-Fachhandels
Berufliche Qualifikationen:
Floristen und Floristinnen
Ausbildungsschwerpunkte:
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Inkrafttreten: 1. August 2025
Berufsschule:
alle Landkreise und Stadt Frankfurt (Oder)
Oberstufenzentrum Potsdam-Mittelmark
Abteilung 4 - Agrarwirtschaft / Floristik Gutshof 7 14550 Groß Kreutz Tel.: (0 33 207) 56 77 0 Fax: (0 33 207) 56 77 106 E-Mail: abteilung4@osz-werder.de
Modul zur Einstiegsqualifizierung (EQ):
Floristik
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
Floristmeister/-in
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