Chemielaborant/ -in

Allgemeines

Arbeitsgebiet:
Zu den wesentlichen Aufgaben der Chemielaboranten zählen: das Planen und Durchführen von Versuchen, Analysen und Synthesen und das Auswerten und Darstellen der gefundenen Ergebnisse in Versuchsprotokollen.

Branchen/ Betriebe:
Unternehmen der chemischen, der Metall-, Mineralöl- oder der pharmazeutischen Industrie. Hochschulen, Universitäten, Bundesforschungsanstalten.

Berufliche Fähigkeiten:
Chemielaborant/Chemielaborantin
  • bereiten chemische und physikalisch-chemische Laboruntersuchungen und Versuchsreihen vor und führen sie durch,
  • stellen Lösungen her,
  • bestimmen Nebenprodukte,
  • führen chemische Mess- und Umwandlungsverfahren sowie chemische Berechnungen durch,
  • bedienen chemisch-technische Apparaturen und Laborgeräte und überwachen sie
  • warten Apparaturen und Laborgeräten und halten sie in Stand,
  • protokollieren alle chemischen Vorgänge.

Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
Inkrafttreten: 1. August 2009

Berufsschule:

alle Landkreise und Stadt Frankfurt (Oder)
Oberstufenzentrum Lausitz im SeeCampus Niederlausitz
Abteilung 1 - Schwarzheide
Lauchhammerstr. 33
01987 Schwarzheide
Tel.: (03 57 52) 94 94 50
Fax: (03 57 52) 94 94 59
E-Mail: abt1.seecampus@oszlausitz.de

Modul zur Einstiegsqualifizierung (EQ):
Labortechnische Arbeiten

Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
Geprüfter Industriemeister/-in Fachrichtung Chemie

Ausbildungsschwerpunkte

Abschnitt A: Pflichtqualifikationen nach §3 Nummer 1.1 und Nummer 1.2 Buchstabe a
  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln
    • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
    • Umweltschutz
    • Einsetzen von Energieträgern
    • Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung
    • Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung
    • Wirtschaftlichkeit im Labor
  4. Arbeitsorganisation und Kommunikation
    • Arbeitsplanung, Arbeiten im Team
    • Informationsbeschaffung und Dokumentation
    • Kommunikations- und Informationssysteme
    • Messdatenerfassung und -verarbeitung
    • Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
  5. Umgehen mit Arbeitsstoffen
  6. Chemische und physikalische Methoden
    • Probenahme und Probenvorbereitung
    • Bestimmung physikalischer Größen und Stoffkonstanten
    • Analyseverfahren
    • Trennen und Vereinigen von Arbeitsstoffen
  7. Durchführen analytischer Arbeiten
    • Vorbereiten von Proben
    • Qualitative Analyse
    • Spektroskopie
    • Gravimetrie
    • Maßanalyse
    • Chromatografie
    • Auswerten von Messergebnissen
  8. Durchführen präparativer Arbeiten
    • Herstellen von Präparaten
    • Trennen und Reinigen von Stoffen
    • Charakterisieren von Produkten

Abschnitt B: Wahlqualifikationen nach §3 Nummer 2 Buchstabe a (sechs vom Ausbildenden festzulegende)
  1. Präparative Chemie: Reaktionstypen und -führung
  2. Präparative Chemie: Synthesetechnik
  3. Durchführen verfahrenstechnischer Arbeiten
  4. Anwenden probenahmetechnischer und analytischer Verfahren
  5. Anwenden chromatografischer Verfahren
  6. Anwenden spektroskopischer Verfahren
  7. Durchführen mikrobiologischer Arbeiten
  8. Prüfen von Werkstoffen
  9. Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen
  10. Prozessbezogene Arbeitstechniken
  11. Umweltbezogene Arbeitstechniken
  12. Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion
  13. Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen
  14. Anwendungstechnische Arbeiten, Kundenbetreuung
  15. Qualitätsmanagement
  16. Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten
  17. Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten
  18. Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten
  19. Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln
  20. Durchführen farbmetrischer Aufgaben