Logistikmeister
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters aufweisen. Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, d. h. die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben. Der Prüfungsnachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Ausbilderprüfung) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungstermine
Grundlegende Qualifikationen |
Grundlegende Qualifikationen |
Handlungs- spezifische Qualifikation |
Handlungs- spezifische Qualifikation |
Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
Frühjahr 2026 | 29.04.2026 | 30.04.2026 | 12.05.2026 | 13.05.2026 | Dezember 2025 | 15.01.2026 |
Herbst 2026 | 05.11.2026 | 06.11.2026 | 16.11.2026 | 17.11.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
Frühjahr 2027 | 29.04.2027 | 30.04.2027 | 12.05.2027 | 13.05.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
Herbst 2027 | 21.10.2027 | 22.10.2027 | 11.11.2027 | 12.11.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
Frühjahr 2028 | 03.05.2028 | 04.05.2028 | 16.05.2028 | 17.05.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
Herbst 2028 | 02.11.2028 | 03.11.2028 | 16.11.2028 | 17.11.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser IHK-Online-Portal.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 567,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.