Gaststättengewerbe

Wer eine Gaststätte eröffnen oder betreiben möchte und dort Alkohol ausschenken will, braucht eine Erlaubnis vom örtlichen Ordnungsamt. Diese Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn ausschließlich alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder kostenlose Kostproben angeboten werden.

Wer muss die Unterrichtung absolvieren?

Gewerbetreibende erhalten eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, wenn sie mit einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die nötigen Kenntnisse im Lebensmittelrecht und in der Hygiene verfügen. Diese Kenntnisse werden in der Unterrichtung für das Gaststättengewerbe der Niederrheinischen IHK vermittelt. Als Nachweis erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die dem Ordnungsamt vorzulegen ist.
Personen mit bestimmten abgeschlossenen Ausbildungsberufen (z. B. Koch/Köchin, Bäcker/-in, Fleischer/-in) sind von der Unterrichtung befreit, da sie die geforderten Kenntnisse bereits im Rahmen ihrer Ausbildung erworben haben. Eine Liste der Ausnahmeregelungen steht auf der Website zum Download bereit.

Inhalte der Unterrichtung

  • Lebensmittelhygiene
  • Risiko durch Lebensmittel
  • Gefahren durch Mikroorganismen
  • Gesetzliche Grundlagen (HACCP-Konzept)
  • Was sind Zusatzstoffe, Beispiele, Risiken, Kennzeichnung?
  • Rechtsaspekte, Ordnungswidrigkeit, Straftat
  • Mögliche Gefahrenpotentiale
  • Warenkunde

Anmeldung und Kosten

Die Anmeldung erfolgt online. Die IHK bestätigt die Anmeldung mit einem Einladungsschreiben an die Teilnehmer.
Nach Abschluss der Unterrichtung erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Die Gebühr in Höhe von 90,00 Euro ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Organisatorische Hinweise

Die Bescheinigung wird direkt nach Abschluss der Unterrichtung ausgehändigt. Sie ist bundesweit sowie zeitlich unbegrenzt gültig. Sollte das Original verloren gehen, können Sie eine Zweitschrift beantragen. Diese kostet 30,00 Euro und wird ausschließlich von der IHK ausgestellt, bei der Sie die Unterrichtung absolviert haben. Wenn Sie die Schulung bei der Niederrheinischen IHK besucht haben, wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Andernfalls kontaktieren Sie bitte die zuständige IHK Ihres Schulungsortes.

Sprachkenntnisse

Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Dies ist eine Vorgabe der Ordnungsämter und der Dozenten. Da es sich bei der Vermittlung der Inhalte um fachliche und nicht allgemeine Themen handelt, reicht ein einfaches Sprachverständnis nicht aus. Teilnehmende, die nicht über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen, müssen an einer gesonderten Unterrichtung für Teilnehmer mit Dolmetschern teilnehmen.

Termine

Die Unterrichtung findet jeweils vormittags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Die aktuellen Termine finden Sie hier.
Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich – dies ist eine Vorgabe der Ordnungsämter und der Dozenten. Wenn Sie nicht über genügend Deutschkenntnisse verfügen, melden Sie sich bitte zu einer Veranstaltung mit Dolmetscher an.