Industriemeister Hüttentechnik

Geprüfte Industriemeister Hüttentechnik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Produktion“, „Betriebserhaltung Produktion“ und „Betriebserhaltung Infrastruktur“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Fachrichtungen Hüttentechnik, Metall oder Chemie zugeordnet werden kann, und danach mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 18 Monate einschlägigie Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Hüttentechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungstermine

Fachrichtungsübergreifende
Basisqualifikationen
Anmeldung möglich ab Anmeldeschluss
Frühjahr 2026 29./30.04.2026 Dezember 2025 15.01.2026
Herbst 2026 05./06.11.2026 Mai 2026 30.06.2026
Frühjahr 2027 29./30.04.2027 Dezember 2026 15.01.2027
Herbst 2027 21./22.10.2027 Mai 2027 30.06.2027
Frühjahr 2028 03./04.05.2028 Dezember 2027 15.01.2028
Herbst 2028 02./03.11.2028 Mai 2028 30.06.2028
Die Niederrheinischen IHK bietet die Handlungsspezifische Prüfung nur im Frühjahr eines jeden Jahres an. Diese Prüfungstermine sind nicht bundeseinheitlich festgelegt.

Anmeldung zur Prüfung

Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 567,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.