Förderung von Weiterbildung

Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert die Landesregierung NRW Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung.

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 Zugangsbedingungen:

  • Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss immer bis 40.000,- € (alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) bzw.  bis 80.000,- € (gemeinsam veranlagt) betragen.
  • Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens gegenüber der Beratungsstelle kann nur anhand folgender Belege erbracht werden:
    - Einkommenssteuerbescheid
    - Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen
    - Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht.
    Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokumentes) nicht älter als drei Jahre sein.
  • Pro Kalenderjahr kann maximal ein Bildungsscheck ausgegeben werden.
  • Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert. Auch zertifizierte Fernlerngänge sind zugelassen.

Wer kann teilnehmen?

Den Bildungsscheck können Weiterbildungsinteressierte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen.

Welche Maßnahmen werden mit welchem Betrag gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise: Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken.
Berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin besteht, sind von einer Bildungsscheck-Förderung ausgeschlossen (z. B. Sicherheitsingenieur*in, Datenschutzbeauftragte*r, Beauftragte*r für Immissionsschutz oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare). Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, maximal 500 Euro.

Wie komme ich an einen Bildungsscheck?

Ausgewählte Beratungsstellen vor Ort, wie auch die Niederrheinische IHK in Duisburg, beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den Bildungsscheck aus. Die Beratungsstellen entscheiden über die Vergabe und die Ausstellung der Bildungsschecks.
Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen (eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich).

Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.