Gründerinnen und Gründer

Elektronische Abgabepflicht von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung seit 01.01.2021

Im Rahmen einer Unternehmensgründung ist neben der Gewerbeanmeldung auch die Anmeldung beim Finanzamt zwingend erforderlich. Bislang wurde das zuständige Finanzamt von der Gewerbemeldestelle stets über die Anmeldung neuer Unternehmen informiert und hat dann seinerseits die Gründerinnen und Gründer mit der Aufforderung angeschrieben, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen.
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind Gründerinnen und Gründer seit dem 1. Januar 2021 verpflichtet, dem Finanzamt die Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit aktiv durch Abgabe eines Fragebogens innerhalb eines Monats nach Neugründung auf elektronischem Wege mitzuteilen.
Die Übermittlung der elektronischen Fragebögen hat dabei über das Portal Mein ELSTER oder über kommerzielle Software als Datensatz an ELSTER zu erfolgen. Eine Übermittlung von eingescannten Fragebögen per E-Mail ist keine elektronische Übermittlung im gesetzlichen Sinn.
Die Nutzung des Portals ist kostenfrei, bedarf jedoch einer Registrierung, für die die steuerliche Identifikationsnummer sowie eine E-Mail Adresse benötigt wird. Neben einer Registrierungsmail wird zur Sicherstellung einer korrekten Adresse ein Registrierungsbrief an die Wohnsitzadresse übermittelt. Aus den beiden Quellen Registrierungsmail und Registrierungsbrief kann dann ein dauerhaft gültiges Zertifikat (elektronische Unterschrift) erstellt werden. Dieses Zertifikat dient im Anschluss auch der gesetzlich vorgesehenen Übermittlung von elektronischen Steueranmeldungen und –erklärungen.
In diesem kurzen Video wird der Registrierungsprozess noch einmal detailliert erläutert.