Steuern

Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten

Am 31. Dezember 2023 endet die Frist für die Einreichung von Jahresabschlüssen für das Geschäftsjahr mit Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 von nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen, die nach §§ 325 ff. HGB zur Offenlegung verpflichtet sind.
Offenlegungspflichtig sind unter anderem alle Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG und KGaA) und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafterin (z. B. GmbH & Co. KG).
Die Offenlegungspflicht gilt auch für kleine Gesellschaften, Gesellschaften in Insolvenz oder Liquidation und Kleinstunternehmen sowie für Konzernmuttergesellschaften, die einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen haben.
Die Frist für die Einreichung des Jahresabschlusses beträgt in der Regel ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres. Für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen und bestimmte Branchenunternehmen gelten jedoch kürzere Fristen.
Grundsätzlich einzureichen sind nach § 325 Abs. 1 Nr. 1 HGB der Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang), der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk. Für Kleinstgesellschaften und kleine Gesellschaften können jedoch Erleichterungen in Anspruch genommen werden, hier kann bspw. auf die Erstellung des Anhangs verzichtet werden oder eine verkürzte Bilanz eingereicht werden.
Die Pflicht zur Erstellung und Offenlegung beginnt spätestens mit der Eintragung ins Handelsregister, auch dann, wenn das Unternehmen in dem betreffenden Geschäftsjahr die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen hat. Sie besteht bis zur Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister fort, gilt also auch noch, wenn das Gewerbe abgemeldet wurde, das Unternehmen ruht oder es sich in einer Insolvenz oder in Liquidation befindet.
Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, sind beim Unternehmensregister offenzulegen oder hinterlegen.
Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die vor dem 31. Dezember 2021 beginnen, sind noch beim Bundesanzeiger einzureichen.