Laufende Gesetzgebungsverfahren

Investitionsprämie

Die Investitionsprämie soll klimafreundliche Investitionen von Unternehmen ankurbeln. Dazu setzt die Bundesregierung auf Subvention: Bis zu 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen soll es als direkte finanzielle Unterstützung geben.
Nach Auffassung des Bundesrates ist das hierzu vorgesehene Verfahren über die örtlichen Finanzämter jedoch zu aufwändig und zu bürokratisch ausgestaltet. Die organisatorischen und automationstechnischen Anforderungen würden die ohnehin beschränkten Kapazitäten der Finanzämter überfordern.
Besser wäre, so sagen auch Experten aus der Wirtschaft, wenn die Investitionsprämie als Bundeszuwendung durch den Bund verwaltet und finanziert würde – zum Beispiel durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Fehlen konkrete Regeln für die Inanspruchnahme, wird es kompliziert und bürokratisch.

Stand der Dinge

Verabschiedet von der Bundesregierung läuft das Wachstumschancengesetz derzeit durch die parlamentarischen Beratungen.
In seiner Plenarsitzung am 17. November 2023 hat sich der Bundestag  mit dem Gesetzentwurf befasst und ein Maßnahmenpaket zur Ankurbelung der Wirtschaft beschlossen.
Der Finanzausschuss des Bundestages hatte im Vorfeld am 6. November 2023 eine Sachverständigenanhörung unter Beteiligung der DIHK durchgeführt. Dabei wurde eine grundsätzliche Steuerreform durch die Unternehmensvertreter angemahnt.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden. Bei den Bundesländern stößt es auf deutliche Kritik. Die Länder monieren, dass sie und die Kommunen die steuerlichen Entlastungen zu zwei Dritteln zu tragen hätten. Das Gesetz dürfte daher in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gehen.