Ausbildung

Berufe im Neuordnungsprozess aus den vergangenen Jahren

Mediengestalter/in Digital und Print (ab 01.08.2023)

Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print (MG D+P) wurde im Jahr 1998 neu geschaffen und 2007 letztmalig grundlegend neugeordnet.
Seitdem gab es einige Anpassungen, in dem z. B. kleinere Berufe in die Ausbildungsordnung integriert und im Rahmen von Wahlqualifikationen neue Ausbildungsinhalte aufgenommen wurden, z. B. für die Themen 3 D-Grafik, Contenterstellung und Social Media.
Seit der letzten grundlegenden Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die die Arbeit der MG D+P deutlich beeinflussen.
Um einen tieferen Einblick in die veränderten Arbeitsbedingungen und -inhalte zu bekommen, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Jahr 2022 eine Voruntersuchung zum Neuordnungsbedarf durchgeführt.
Es wurde deutlich, dass sich der Anteil der Branchen, die den Beruf ausbilden, erheblich verändert hat, da sich zunehmend Digital- und IT-Unternehmen sowie Marketingabteilungen von Unternehmen, die nicht der Medienwirtschaft zuzuordnen sind, hier engagieren.
Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden. Hingegen entfallen eher handwerklich geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen ist das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden.
Hinsichtlich der Struktur des Ausbildungsberufes wird eine deutliche Vereinfachung empfohlen, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen.
Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer neuen Ausbildungsordnung beauftragt. (Quelle: Website BIBB)
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 17.05.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.

Gestalter/-in für immersive Medien (ab 01.08.2023)

360-Grad-Videos, virtuelle Räume und Konferenzen, animierte Grafiken – der Medieneinsatz im Alltag steigt seit Jahren rasant. Unternehmen verschiedener Branchen suchen dafür zunehmend Fachkräfte.
Nachdem eine Voruntersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung 2021 empfahl, diese Lücke zu schließen, wurde ein Neuordnungsverfahren zur Entwicklung eines entsprechenden Berufsbildes gestartet. Die dreijährige duale Ausbildung Gestalter/-in für immersive Medien wird zunächst als Monoberuf, also ohne Differenzierungsmöglichkeiten in Fachrichtungen oder Wahlmodule, aufgesetzt, um bei geringeren Ausbildungszahlen eine einheitliche Struktur vorzugeben. Vermittelt werden Aufnahmetechniken für reale und virtuelle Produktionen, das Erfassen, Modellieren und Aufbereiten von 3-D-Daten, die Gestaltung immersiver Klangwelten – was nicht nur für die Games-Branche zählt.
Die Ausbildungsverordnung wurde am 13.04.2023 veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.

Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin (ab 01.08.2023)

Die derzeitige Ausbildungsordnung des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik stammt aus dem Jahr 2012. In jüngster Vergangenheit haben sich im Bereich Digitalisierung technische Entwicklungen vollzogen, die sich auch auf das Berufsbild des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik auswirken.
Es verändern sich beispielsweise die Produktionsabläufe und damit die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt beispielsweise in Form von verstärkten Recyclingansprüchen oder in Form von neuen Möglichkeiten der Nutzung nachwachsender Rohstoffe in der Kunststoffproduktion eine zunehmende Rolle. Beide Themen sollen in der neuen Ausbildungsordnung stärker verankert werden. (Quelle: Website BIBB) 
Die Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum/zur Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik wurde am 19.06.2023 veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in: Neue Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik (ab 01.08.2023)

Die letzte Neuordnung des anerkannten Ausbildungsberufes „Karosserie- und Fahrzeugbauer/-in“ erfolgte 2014. Die jetzige Modernisierung erfolgt zum einen aufgrund von Qualifikationsveränderungen durch technologische Entwicklungen, welche die Fachrichtungen „Karosserieinstandhaltungstechnik“ und „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“ betreffen.
In der Instandhaltungstechnik werden allerdings auch weiterhin Kompetenzen im Umgang mit der Instandhaltung von Bestandsfahrzeugen, also mit bestehender Fahrzeugtechnik, benötigt. Ein weiterer Grund liegt in der Einführung einer weiteren, dritten Fachrichtung, bei der es sich um „Caravan- und Reisemobiltechnik“ handelt. Die Herangehensweise an die Herstellung von Fahrzeugen unterscheidet sich hier wesentlich von der „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“. Aufgrund der Komplexität der Ausbildungsinhalte wird die Ausbildungsdauer weiterhin dreieinhalb Jahre betragen.
Inhaltlich wird im Verfahren geprüft, wie weit Inhalte von Sachkundenachweisen zum Gegenstand der beruflichen Erstausbildung gemacht werden können. Das Modell der Gestreckten Abschluss- und Gesellenprüfung wird beibehalten. (Quelle: Website BIBB)
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 08.Mai 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.

Die Küchenberufe (ab 01.08.2022)

Erstmals gibt es mit der Fachkraft Küche einen zweijährigen Ausbildungsberuf speziell für die Arbeit in der Küche. Sie unterstützen Köche und Köchinnen bei der Zubereitung von Speisen und Gerichten und bei den vor- und nachbereitenden Aufgaben. Daneben bereiten sie selbstständig einfache Speisen und Gerichte zu. Die neue Ausbildung ist theoriereduziert und richtet sich damit insbesondere an Jugendliche, deren Stärken eher im Praktischen liegen oder die zum Beispiel sprachliche oder soziale Defizite haben.

Beim Koch werden die Mindestinhalte zu Garverfahren und Arbeitstechniken, die während der Ausbildung zu vermitteln sind, konkretisiert. Ebenso wird die praktische Prüfung (Warenkorb) detaillierter beschrieben. Dadurch wachsen Verbindlichkeit und Ausbildungsqualität. Das Gewicht der Pflanzenküche steigt - sowohl im allgemeinen Ausbildungsrahmenplan als auch in der neuen kodifizierten Zusatzqualifikation " vegetarische und vegane Küche". Ernährungsformen, Gesundheit und Speisekartenkennzeichnung spielen eine größere Rolle. Um wirtschaftliches Handeln frühzeitig zu vermitteln, werden den jungen Köchen Kompetenzen über Warenbeschaffung, Kalkulation und Verbrauchskosten verstärkt vermittelt.
Vom zweijährigen zum dreijährigen Beruf und umgekehrt: Ausgelernte Fachkräfte Küche können anschließend mit der Ausbildung zum Koch die nächste Stufe erreichen. Wenn es zwischen ihnen und dem Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24 Monaten angerechnet werden - das ist aber kein Muss. Koch-Azubis, die ihre Abschlussprüfung nicht schaffen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss als Fachkraft Küche erhalten (sog. Rückfalloption).

Die Gastroberufe (ab 01.08.2022)

Im zweijährigen Beruf Fachkraft für Gastronomie (bisher: Fachkraft im Gastgewerbe) kann zwischen zwei Schwerpunkten gewählt werden: Restaurantservice oder Systemgastronomie. Der jeweilige Schwerpunkt nimmt vier Monate der Ausbildungszeit ein. Sie sind die Allrounder im Gastgewerbe insbesondere im Verkauf und in der Gästebetreuung.

Die bisherigen Restaurantfachleute werden zu Fachleuten für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie. Darin drückt sich aus, dass die Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts wesensbestimmend wird. Das macht die "Re-Va's" zu echten Event-Spezialisten und die Ausbildung attraktiver. Außerdem wird ihre Produktkompetenz für Speisen und Getränke ausgebaut. Durch zusätzliche Inhalte in der Gastkommunikation und der Verkaufsförderung werden die "ReVa's" zu besseren Verkäufern.
Mit der neuen kodifizierten Zusatzqualifikation " Bar und Wein" kann der Gastro-Nachwuchs schon während der Ausbildung in eine erste attraktive Spezialisierung einsteigen (Zusatzqualifikation ist auch zugänglich für Fachleute für Systemgastronomie und Hotelberufe).

Bei den Fachleuten für Systemgastronomie wird die bewährte Kombination aus fachpraktisch-gastronomischer Kompetenz und kaufmännischem Knowhow fortgeführt und ausgebaut. Dabei wird im Systemmanagement der Fokus eindeutig auf die Aufgaben im Betrieb vor Ort gesetzt, zum Beispiel in Personalwirtschaft und Marketing. Die Rolle der Standards in der Produktion und im Service wird betont. 
Verhältnis zwischen dem zweijährigen und den beiden dreijährigen Berufen: Ausgelernte Fachkräfte für Gastronomie können anschließend mit der Ausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder zum Fachmann für Systemgastronomie die nächste Stufe erreichen. Optimal vorbereitet auf diese Weiterqualifizierung ist, wer bereits den entsprechenden Schwerpunkt absolviert hat, das ist aber nicht zwingend. Wenn es zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24 Monaten angerechnet werden - das ist aber kein Muss. "Re-Va"- oder System-Azubis, die ihre Abschlussprüfung nicht schaffen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss als Fachkraft für Gastronomie (im jeweiligen Schwerpunkt) erhalten (sogenannte Rückfalloption).

Die Hotelberufe (ab 01.08.2022)

Der Hotelfachmann ist der Generalist im Beherbergungsbetrieb, der das operative Geschäft in allen Abteilungen beherrscht und die Schnittstellen im Blick hat. Sein Kernbereich sind Reservierung und Empfang, das spiegelt sich auch in der Prüfung verstärkt wider. Auch im Bereich Food & Beverage (Service und Küche), im Housekeeping (Gestaltung und Pflege von Zimmern), in Warenwirtschaft und Marketing werden Hotelfachleute gründlich ausgebildet.
Daneben sind sie im Verkauf tätig, überwachen Buchungsplattformen, erstellen Angebote und verhandeln mit Reiseveranstaltern. Sie koordinieren den Frühstücksdienst und das Housekeeping; dafür planen sie auch den Personaleinsatz und leiten Mitarbeitende an. Sie organisieren auch Veranstaltungen wie zum Beispiel Tagungen und führen Marketingmaßnahmen durch. Hotelfachleute arbeiten in Beherbergungsbetrieben, insbesondere in Hotels, Gasthöfen und Pensionen.

Der bisherige Hotelkaufmann wird zum Kaufmann für Hotelmanagement. Sie arbeiten meistens hinter den Kulissen und sind für die kaufmännische Steuerung eines Hotels zuständig. Sie übernehmen Aufgaben im Einkauf, in der Buchhaltung und im Personalwesen. Die praktischen Kompetenzen werden in allen Abteilungen erarbeitet; in den ersten beiden Jahren bleiben die beiden Ausbildungen identisch. Im dritten Jahr aber werden die kaufmännischen, analytischen und steuerlichen Aspekte deutlich ausgebaut. Die Ausbildung bereitet optimal auf die Tätigkeit in den Verwaltungsabteilungen eines Hotels vor. Das betrifft Marketing, Personalprozesse, Einkauf und Controlling.
Neu für beide Berufe kommt der Bereich Revenue- und Channel-Management hinzu. Hier ist der Hotelfachmann derjenige, der bestehende betriebliche Strategien umsetzt, zum Beispiel Vertriebskanäle und -plattformen sowie das Preissystem einsetzt. Der Kaufmann für Hotelmanagement analysiert auch Buchungsverhalten und Vertriebskosten, kalkuliert Preise, entwickelt Ratenstrategien und optimiert so die Erträge.

Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport (ab. 01.08.2022)

Neben der inhaltlichen Neuausrichtung sind künftig die Digitalisierung und der Einsatz neuer Techniken von größerer Bedeutung. Es gibt nun zwei dreijährige berufliche Ausbildungen mit den Abschlüssen „Eisenbahner/in im Betriebsdienst Lokführer/in und Transport“ mit den beiden Einsatzgebieten Güterverkehr und Personenverkehr sowie „Eisenbahner/in in der Zugverkehrssteuerung“ auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes.
Ein wesentlicher Punkt der Neuordnung ist neben der inhaltlichen Anpassung auch die Umstellung der Prüfungsform. Es gibt jeweils eine gestreckte Abschlussprüfung. Die Ausbildungsordnung ist zum 01. August 2022 in Kraft getreten.
Weitere Informationen sind hier zu finden.

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (ab 01.08.2022)

Durch die Modernisierung der Ausbildungsordnung ist es möglich, den Ausbildungsberuf an die aktuellen und absehbaren Anforderungen in der beruflichen Praxis anzupassen. Das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen wurde deshalb neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst. In der Arbeitswelt der Versicherungsbranche kam es in den letzten Jahren zu umfassenden Weiterentwicklungen und Umstrukturierungen, die unter anderem durch digitale Technologien neuerer Generation angetrieben werden. Die Tätigkeiten der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen sind zwar schon länger digital geprägt, jedoch gewinnt die Digitalisierung im Versicherungsgewerbe weiter an Dynamik und führt somit zu Veränderungen der Geschäftsprozesse und Arbeitsformen. Deshalb sollen vor allem digitale Kompetenzen für die Auszubildenden intensiver verankert sein, um eine breite Kernqualifikation entwickeln zu können.
Unter anderem wird es zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2 statt einer Zwischenprüfung und gesonderten Abschlussprüfung geben.
Weitere Informationen sind hier zu finden.

Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik (ab 01.08.2021)

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik ist am 9. April 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. 
Die Änderungen ergeben sich insbesondere aus der Digitalisierung, der wachsenden Bedeutung von mobilen elektrischen Antriebssystemen und veränderten Prozessabläufen sowie durch Anpassungen bei den Prüfungsanforderungen. Weitere Informationen sind hier zu finden.

Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin (ab 01.08.2021)

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer ist am 9. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. (Weitere Informationen)
Durch die Modernisierung der Ausbildungsordnung ist es möglich, den Ausbildungsberuf an die aktuellen und absehbaren Anforderungen in der beruflichen Praxis anzupassen. Diese können durch die Modernisierung als Ausbildungsinhalte in die Ausbildungsordnung mit aufgenommen werden.

IT-Berufe (ab 01.08.2020) 

Die IT-Berufe wurden in vier neuen separaten Ausbildungsordnungen geregelt, sind aber immer noch eine “Berufsfamilie” mit teilweise berufsübergreifenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten. 

Das Wichtigste in Kürze:

bleiben erhalten und wurden inhaltlich modernisiert.
Neu beim Fachinformatiker sind die zwei Fachrichtungen “Digitale Vernetzung” und “Daten- und Prozessanalyse”.
  • Fachinformatiker der Fachrichtung “Digitale Vernetzung”
    arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und Cyber-Physischen Systemen.
  • Fachinformatiker der Fachrichtung “Daten- und Prozessanalyse”
    entwickeln auf Basis der Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten   IT-technische Lösungen für digitale Produktions- und Geschäftsprozesse.
Die kaufmännischen Berufe wurden modernisiert und neu aufgestellt:
  • Kaufleute für IT-System-Management sind wie bisher als klassische Branchenkaufleute Fachkräfte für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen. Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme und Umgebungen.
  • Kaufleute für Digitalisierungsmanagement sind als branchenübergreifende Kaufleute Profis im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive. Sie machen Informationen und Wissen verfügbar und managen die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.
Alle IT-Berufe haben zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und ist für alle Berufe identisch. Das Ergebnis geht zu 20% in die Gesamtnote ein. Teil 2 der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung besteht aus zwei berufsspezifischen schriftlichen Prüfungsteilen, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie der betrieblichen Projektaufgabe, die wie bisher mit 50% in die Gesamtnote eingeht.
Bereits begonnene Ausbildungsverhältnisse werden selbstverständlich auch über den 1. August 2020 gemäß der “alten” Regelungen und Berufsbezeichnungen fortgeführt. Die Neuordnung bezieht sich ausschließlich auf Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 beginnen.

Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement (ab 01.08.2020)

Zum 1. August 2020 wurde aus dem Kaufmann im Groß- und Außenhandel der Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement. Die entsprechende Verordnung wurde am 19. März 2020 veröffentlicht. 
Der Beruf ist inhaltlich “digitaler” durch Einbeziehung von E-Business, E-Commerce und Onlinemarketing. Aber auch die Nachhaltigkeit von Lieferketten, betriebliche Compliance und die Arbeit in Projekten (Projektmanagement) bekommen ein stärkeres Gewicht. Es bleibt bei den bekannten Fachrichtungen Großhandel und Außenhandel.
Der neue Beruf hat eine gestreckte Abschlussprüfung, mit Teil 1 nach 18 Monaten Ausbildungszeit. Das Ergebnis von Teil 1 geht mit 25% in die Endnote ein. Teil 2 am Ende der Ausbildung besteht wie bisher aus schriftlichen Prüfungsbereichen und einem fallbezogenen Fachgespräch. Dafür wird es zukünftig neben der “klassischen Variante” auch eine “Reportvariante” geben.
Auch hier gilt natürlich, dass sich alle Änderungen nur auf Ausbildungsverhältnisse beziehen, die ab dem 1. August 2020 beginnen. Früher begonnene Ausbildungsverhältnisses werden nach den bisherigen Regelungen zu Ende geführt.

Bankkaufmann/Bankkauffrau (ab 01.08.2020)

Die neue Ausbildungsordnung ist konsequent an der Ganzheitlichkeit der Kundenbeziehung ausgerichtet. Die zu vermittelnde Tiefe der Finanzprodukte wurde präzisiert, außerdem wurden methodische Kompetenzen ergänzt und reflexive Elemente stärker betont.
Auch der neue Bankkaufmann hat zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung. Teil 1 wird im vierten Ausbildungshalbjahr geprüft und geht mit 20% in die Endnote ein.

Mediengestalter/in Bild und Ton (ab 01.08.2020)

Mit dem neuen Mediengestalter Bild und Ton werden der “alte” Beruf und der Beruf “Film- und Videoeditor” zusammengeführt. Die Inhalte werden vor dem Hintergrund neuer Trends und Technologien wie digitalisierter Produktion, Datensicherheit und -management, crossmedialer Vermarktung und neuer Darstellungsformen wie Augmented und Virtual Reality modernisiert. 
Die Vielfältigkeit des Berufsbildes wird durch “große” und “kleine” Wahlqualifikationen abgebildet, die sich in der Prüfungsstruktur widerspiegeln.

Änderungsverordnung Laborberufe (ab 01.08.2020)

Die Digitalisierung hält inzwischen auch in den Laboren Einzug. Entsprechend ist die Verordnung aktualisiert worden. Außerdem sind die Wahlqualifikationen (WQ) neu geordnet worden. Für alle Berufe gibt es nun jeweils nur noch eine Auswahlliste.
  • Chemielaboranten:
    Statt 28 gibt es künftig 20 WQs von je 13 Wochen Dauer. von denen sechs auszuwählen sind.
  • Lacklaboranten:
    Statt 18 gibt es  künftig 20 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind.
  • Biologielaboranten:
    Statt 21 gibt es künftig 16 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind.

Hauswirtschafter/in (01.08.2020)

Hauswirtschafter und Hauswirtschafterinnen arbeiten in einem breiten Spektrum von Betrieben und betrieblichen Kontexten, in denen sie hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsdienstleistungen erbringen. Dabei handelt es sich unter anderem um Einrichtungen der Alten-, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, um Wohngruppen, Schulen, Kindergärten, Kureinrichtungen und Krankenhäuser sowie um Privathaushalte und landwirtschaftliche Unternehmen. Darüber hinaus sind sie auch in Beherbergungsbetrieben, Tagungshäusern und gastronomischen Einrichtungen, Dienstleistungszentren und Quartieren sowie als selbständige Fachkräfte tätig.
Neu sind neben den berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten Differenzierungen des Berufsbildes in drei Schwerpunkten
– Personenbetreuende Dienstleistungen (hauswirtschaftliche Betreuung)
– Serviceorientierte Dienstleistungen (hauswirtschaftliche Versorgung)
– Ländliche-agrarische Dienstleistungen.
Des Weiteren:
- die konsequente Ausrichtung der Ausbildung an der Handlungsorientierung
- die Einbindung von Datenschutz und Digitalisierung
- die Stärkung von Versorgungs- und Betreuungsleistungen Personen und Zielgruppenorientiert
- Erwerb von weiteren Kompetenzen in den Bereichen „Personen anleiten“ und der Personaleinsatzplanung

Verlängerung der Erprobung 
Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement

Den Kaufmann für Büromanagement gibt es nun schon seit 2014. Die aktuelle Prüfungsstruktur einer gestreckten Abschlussprüfung ist jedoch in einer Erprobungsverordnung geregelt, die zum 31. Juli 2020 hätte außer Kraft treten sollen. Da die Prüfungsstruktur bisher aber nicht abschließend evaluiert werden konnte, soll die Erprobung nun bis 2025 verlängert werden. Es bleibt also erstmal alles beim Alten.
Zusätzliche Hinweise auf bevorstehende Änderungen finden Sie beim Bundesinstitut für berufliche Bildung. Weitere Informationen zu den kaufmännischen, kaufmännisch verwandten und gewerblich-technischen Berufen bekommen Sie beim zuständigen Bildungsberater*in.