Bewachungsgewerbe (Unterrichtung)

Zielgruppe und Zweck der Unterrichtung

Die Unterrichtung nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) richtet sich an Beschäftigte in Bewachungsunternehmen.
Zweck der Unterrichtung ist es, den Wachpersonen die erforderlichen Rechte und Pflichten sowie die damit verbundenen Befugnisse und deren praktische Anwendung zu vermitteln. Die Teilnehmer der Unterrichtung sollen in die Lage versetzt werden, Bewachungsaufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen.

Tätigkeitsbereiche

Die Unterrichtung gilt als Mindestanforderung für Wachpersonen, ohne die keine Bewachungstätigkeit ausgeübt werden kann. Personen mit erfolgreich absolvierter Unterrichtung können beispielsweise im Objektschutz, Streifendienst oder bei der Eventsicherheit eingesetzt werden.
Für bestimmte Tätigkeiten, wie z. B. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder Schutz vor Ladendieben wird jedoch eine über die Unterrichtung hinausgehende Sachkundeprüfung gefordert; die Unterrichtung allein genügt dann nicht. Auch für Personen, die als selbständige Gewerbetreibende Bewachungsaufgaben wahrnehmen möchten, genügt die Unterrichtung nicht. Diese müssen ebenfalls den Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vorlegen.

Inhalte des Unterrichtungsverfahrens

Folgende Inhalte sind Gegenstand des Unterrichtungsverfahrens:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
  • Datenschutzrecht,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitstechnik
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Ablauf der Unterrichtung

Die Unterrichtung umfasst eine Dauer von 40 Unterrichtsstunden à 45 min. Während der Unterrichtung werden die unterschiedlichen Themengebiete bearbeitet. Am Ende jedes Themengebietes wird mithilfe schriftlicher Verständnisfragen überprüft, ob Sie mit den vermittelten Inhalten vertraut sind. Nur wer durch entsprechende Beantwortung der Verständnisfragen belegen kann, dass er den Unterrichtsstoff verstanden hat und darüber hinaus während der gesamten Dauer der Unterrichtung anwesend war, erhält am Ende der Unterrichtung die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme.

Voraussetzung und Verfahren

Voraussetzung für die Teilnahme an der Unterrichtung ist zunächst die rechtzeitige Anmeldung sowie ab dem 1. Januar 2024 die vorherige fristgerechte Begleichung der Teilnahmegebühr. Die Anmeldung zu einer Unterrichtung ist bis spätestens 3 Wochen vor dem Termin über das untenstehende Anmeldetool möglich. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie den Gebührenbescheid, der innerhalb der mitgeteilten Frist vollständig zu begleichen ist. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Sie automatisch abgemeldet; in diesem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr an.
Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie sodann die Einladung zur Unterrichtung mit weiteren Informationen zu Raum und Uhrzeit. Neben der Anmeldung setzt die Teilnahme nach gesetzlicher Vorgabe zwingend voraus, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, die mindestens dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Dies ist von allen Teilnehmern innerhalb der vorgegebenen Frist durch geeignete Belege nachzuweisen; auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an. Somit müssen auch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit den Nachweis erbringen.
Als Nachweis gelten:
  • mindestens B1-Zertifikat,
  • Abschlusszeugnis einer deutschen Schule,
  • Abschlusszeugnis einer in Deutschland abgeschlossenen Ausbildung oder
  • Integrationszertifikat.
Bitte beachten Sie: Der Nachweis der Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 stellt lediglich eine Mindestanforderung dar. Um eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, dass Sie den unterrichteten Stoff nicht nur gehört, sondern auch verstanden haben und in der Lage sind, diesen im Gespräch mit dem Dozenten bzw. im Rahmen der Lösung von Verständnisfragen wiederzugeben.

Unterrichtungsgebühr

Die Gebühren betreffend die Unterrichtung richten sich nach dem jeweils geltenden Gebührentarif; die Teilnahmegebühr beträgt aktuell 470,00 €.

Anmeldung

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