Fachkräfte

BA nennt erste Förderinstrumente für Schutzsuchende aus der Ukraine

Durch die von der EU beschlossene „Massenzustrom-Richtlinie“ haben Schutzsuchende aus der Ukraine nun europaweit Zugang zu Sozialleistungen, Bildung und Arbeit und natürlich zur medizinischen Versorgung. Derzeit geht es noch um die unmittelbare Versorgung der Schutzsuchenden aus der Ukraine. Wenn die Menschen für einen längeren Zeitraum in Deutschland bleiben, könnte es aber zunehmend um Fragen der Bildung und Arbeit gehen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gibt jetzt einen ersten Überblick über ihre Förderinstrumente für Schutzsuchende aus der Ukraine. Der Überblick ist gegliedert nach:
  • Ausbildungsvorbereitende Instrumente für Jugendliche (SGB III)
  • Finanzielle Unterstützung für Jugendliche mit dem Ziel Ausbildung (SGB III)
  • Instrumentenportfolio für Erwachsene im SGB III
Die BA weist darauf hin, dass neben der Zugangsmöglichkeit auch die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sein müssen. Dies muss in jedem Einzelfall durch die Beratungsfachkräfte der Arbeitsagentur im Vorfeld geprüft werden.
Unternehmen erreichen den Arbeitgeberservice der BA unter der Nummer
0800 4 555520 (gebührenfrei)
Stand: 18.03.2022